Die EU-Richtlinie zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte regelt vor allem die Entsorgung von Altgeräten aus dem Privatbereich. Ab dem 13. August 2005 können Verbraucher in Sammelstellen alte Computer und anderen Elektronikschrott abgeben. Die Finanzierung der Abholung, Wiederverwertung und Entsorgung werden die Hersteller tragen müssen.
Im B2B-Bereich ändert sich dagegen wenig - zumindest auf den ersten Blick. Die Entsorgung der Altgeräte wird mit den Anwenderunternehmen meist beim Kauf neuer Produkte geregelt. Verantwortlich für den drohenden finanziellen Mehraufwand der Hersteller ist also scheinbar nur der Privatbereich. Ein Trugschluss, der aber nur deutlich wird, wenn das verschlungene Gesetz und das Ein- und Verkaufsverhalten im B2B-Bereich unter die Lupe genommen werden.
Grund hierfür ist die so genannte ‚kollektive Verantwortung' für die Rücknahme 'historische Altgeräte' aus Privathaushalten, die vor dem 13.08.05 auf den Markt kommen. Für deren Entsorgung zeichnen alle Marktteilnehmer zu gleichen Teilen verantwortlich. Hier, so die Vorgabe des Gesetzgebers, ist bis Ende 2006 eine Sammelquote von vier Kilo je Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten nachzuweisen.
Doch so genau lässt sich die Sache mit den Privathaushalten nicht definieren. So verkauft IBM fast nur im B2B-Bereich und muss seine Absatzzahlen genauso anmelden wie Gericom, das über Billigketten hauptsächlich für Privatanwender verkauft. IBM muss also am Ende genauso viel Müll von Privatkunden entsorgen, auch wenn der hauptsächlich von der Konkurrenz stammt. Eine Quersubventionierung zwischen B2C und B2B scheint unvermeidbar, zu Lasten klassischen B2B-Player.
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Entsorgung von Elektroschrott liefert der vollständige Artikel von Sibylle Gaßner "Elektroschrott-Entsorgung: Der Countdown läuft" . Sie finden diesen auf dem Portal des Info-Netzwerkes für IT und Business silicon.de unter http://www.silicon.de/....