Von den 56% der HR-Manager und Lohnbuchhalter, denen die DSGVO bekannt ist, arbeitet ein Großteil mit anderen Abteilungen oder Outsourcing-Anbietern zusammen. 84 % der Befragten gaben zudem an, dass sie von anderen Abteilungen ihres Unternehmens Hilfe bekämen. Interessant auch: 73 % sind der Meinung, die Konformität mit der DSGVO ließe sich einfacher mit einem ausgelagerten Personalwesen und einer ausgelagerten Lohnbuchhaltung sicherstellen. Außerdem ergab die Umfrage, dass sich 91 % der Befragten nach zusätzlichen Kompetenzen außerhalb des Unternehmens umschauen dürften, um sich besser auf die DSGVO vorbereiten zu können.
Risiko für den HR-Sektor
Von den „Kennern“ der DSGVO glauben 55 %, dass diese ein Risiko für den HR-Sektor darstellt und sehen diesbezüglich Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen. So befassen sich 68 % aus dieser Gruppe möglichst intensiv mit dem Thema und überprüfen bzw. aktualisieren sämtliche bestehenden Datenschutzrichtlinien und –verfahren. Knapp die Hälfte (49 %) hingegen sehen Änderungsbedarf mit Blick auf gegenwärtige Geschäftsbeziehungen, einschließlich jener mit Auftragsdatenverarbeitern.
"Der HR-Sektor ist gespalten!"
Jean-Luc Barbier, International Managing Director bei SD Worx, kommentiert die Situation wie folgt: „Diese Umfrage hat deutlich gezeigt, wie gespalten der HR-Sektor ist. Ein Teil kennt die DSGVO und will bis zum Inkrafttreten dafür gewappnet sein, der andere Teil der Branche hat noch überhaupt nichts von der DSGVO gehört. Man kann folglich annehmen, dass die vielen Unwissenden in ihren Abteilungen die notwendigen Anpassungen nicht vornehmen dürften. Einerseits ist es erfreulich, dass sich die Kenner der Verordnung in der HR-Szene nach den Kompetenzen einer Vielzahl interner wie externer Quellen umschauen. Anderseits offenbart diese Umfrage einen noch erheblichen Aufklärungs- und Schulungsbedarf.“
Höhere Datensicherheit als größter Nutzen
Die Umfrage macht ferner signifikante Unterschiede zwischen den Ländern deutlich, was die Einstellung zur neuen Grundverordnung anbelangt. So sind nur zwei Drittel der Befragten aus Österreich der Meinung, dass ihre Personalmitarbeiter die Anforderungen der DSGVO bis zum Ablauf der Frist vollumfänglich erfüllen werden, während es in Irland satte 90 % sind. Wären die Anforderungen der DSGVO einfacher zu erfüllen, wenn die Personal- und Lohnbuchabteilung ausgelagert wäre? Diese Frage bejahten nur 56 % der Befragten in der Schweiz, während die Zustimmung in Belgien mit 85 % und im Vereinigten Königreich mit immerhin noch 73 % sehr viel höher ausfiel.
Fazit: Der HR-Sektor ist in der Frage der nahenden Datenschutz-Grundverordnung offensichtlich gespalten, viele HR-und Payroll-Fachleute kennen die DSGVO nicht. Wer allerdings Kenntnis davon hat, gibt auf die Frage nach dem wesentlichen Nutzen der Verordnung klare Antworten: 71 % aus dieser Gruppe sind von einer künftig höheren Datensicherheit überzeugt – und nur 3 % halten die Verordnung für ganz und gar nutzlos.