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Zuschauerin beim Baseball von Schläger getroffen – Wer kann verantwortlich sein?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bei einem Spiel der US-amerikanischen Profiliga im Baseball ist in Boston eine Zuschauerin schwer verletzt worden, als sie von einem abgebrochenen Schläger am Kopf getroffen wurde. Die Frau saß nah am Spielfeld, allerdings ist dieser Zuschauerbereich nicht mehr von Netzen geschützt. Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht, ihr Sohn mit einem Schock versorgt, und das Spiel nach einer Unterbrechung fortgesetzt.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Überall dort, wo Menschen und Bewegungen im Spiel sind, kann es zu Unfällen kommen. Gerade bei Ballsportarten kann naturgemäß einmal ein Ball wohin fliegen, wo er nicht hin soll. Daher werden Zuschauerbereiche oft durch Glas oder Netze geschützt.

In Presseberichten zu dem Unfall in Boston hat sich ein Spieler bestürzt gezeigt, allerdings auch zwei Aussagen getroffen, die mir nicht so recht zusammen passen wollen:

Satz 1: „In den ersten Reihen, gerade hinter der dritten Base, muss man immer wachsam sein. Besonders vor Bällen, die zum Querschläger werden.“

Satz 2: „Wenn man so nah sitzt, hat man eigentlich keine Zeit zu reagieren, wenn da was auf die Tribüne fliegt.“

Wer findet den Fehler?

Richtig:
„Wachsam sein“ hilft recht wenig, wenn man „keine Zeit zu reagieren“ hat.

Im deutschen Recht kommen hier die Verkehrssicherungspflichten zum Tragen: Der Sportveranstalter kann den Zuschauer nicht vor allem Übel und Risiko schützen. Er muss aber das tun, was erforderlich und zumutbar ist. Dies gilt umso mehr dann, wenn der Besucher die Gefahr entweder nicht erkennen und/oder nicht selbst beherrschen kann (bspw. weil er sich problemlos ducken könnte).

Wenn aber die Gefahr zwar erkennbar ist (man sitzt ja schließlich ganz vorne am Spielfeld), aber vielleicht nicht genau genug weiß, was passieren könnte (muss man damit rechnen, dass ein Schläger angeflogen kommt?) und dann vor allem gar keine Reaktionszeit hat, dann müsste der Veranstalter Schutzvorkehrungen treffen (z.B. auch hier ein Netz aufhängen). Deutsche Gerichte haben schon oft entschieden, dass sich der Verantwortliche dabei so gut wie nie auf den Kostenfaktor berufen kann.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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