Wie schon in unserem Beitrag zu den gefakten Zahlen von Besuchern hört es sich im Marketing natürlich immer schön an, wenn es „übervoll“ war, denn das belegt das große Interesse der Besucher.
Nur: Wenn ein Zelt bzw. eine Versammlungsstätte erst geschlossen wird, wenn es „über“voll ist, dann ist das zu spät: Erlaubt ist bekanntlich nur, dass sich allenfalls die höchst zulässige Personenzahl (Besucher + Mitwirkende + Beschäftigte) in der Versammlungsstätte aufhält. Dann kann es aber nicht „über“voll sein, sondern nur „voll“. Betreiber, Ordnungsdienst und Veranstalter haben Maßnahmen zu treffen, dass nur die zulässige Höchstzahl in der Versammlungsstätte ist.
Wäre die Versammlungsstätte also tatsächlich überfüllt, dann ist also etwas schief gelaufen.
Nun könnte natürlich die Presse mit ihrer Formulierung etwas über das Ziel hinausgeschossen sein. Es könnte aber auch einmal Anlass dazu geben, dass die Genehmigungsbehörde der Meldung nachgeht und kontrolliert, ob sich der Veranstalter bzw. Betreiber an die höchst zulässigen Personenzahlen hält.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq