Das Gesetz ist ja nicht für eine bestimmte Veranstaltung geschrieben, sondern für alle Veranstaltungen. Daher kann das Gesetz nicht jeden Einzelfall berücksichtigen – diese Aufgabe obliegt dem Verantwortlichen.
Ein Beispiel:
Man kann über verschiedene Methoden die maximal zulässige Personenzahl einer Versammlungsstätte berechnen. Unabhängig von der mathematischen Berechnung muss man aber nun prüfen, ob man aufgrund der besonderen Begebenheiten seiner konkreten Veranstaltung von der mathematisch errechneten Zahl nochmals Abzüge machen muss.
Nehmen wir an, dass die Berechnung eine Personenzahl von 1.000 ergibt. Gründe für weitere Abzüge könnten bspw. sein:
• Pyrotechnik
• Abgelegene Versammlungsstätte
• Erfahrungen aus der Vergangenheit
• Keine optimalen Rettungswege
• Viele Besucher, die bei einer Evakuierung auf Hilfe angewiesen sind
• Kinder
• Nicht optimal geeignetes Umfeld der Versammlungsstätte
Diese Gesichtspunkte kann ein Regelwerk natürlich nicht berücksichtigen, geschweige denn kennen. Hierfür ist der Veranstalter bzw. Betreiber verantwortlich.
Das heißt: Hat man das passende Regelwerk gefunden, muss man dieses umsetzen – und darüber hinaus prüfen, ob man mehr machen muss.
Ein Tipp: Dokumentieren Sie diesen zusätzlichen Prüfungsschritt, damit Sie später beweisen können, dass Sie mehr gemacht haben, als sich „nur“ ans Gesetz zu halten.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq