Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Es sah - auch unter Abwägung mit der Kunst- und Meinungsfreiheit - in dem Ausdruck „Scheiß-RTL“ keine Auseinandersetzung satirischer Art, sondern eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung.
Daher dürfen die T-Shirts nun nicht mehr verkauft werden.
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Udo Maurer
Rechtsanwalt