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Tumulte auf der „kleinen“ Veranstaltung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bereits Mitte Dezember hatte die Polizei eine Schülerveranstaltung in Warstein vorzeitig beendet, nachdem es gegen 3 Uhr morgens zu Tumulten an der Garderobe gekommen und die Veranstaltungshalle mit 600 Besuchern offenbar proppenvoll war. Nach Angaben der Polizei soll nur durch ihr Eingreifen eine Panik verhindert worden sein, lediglich eine Besucherin wurde leicht verletzt. Offenbar hatten die Organisatoren keinen Sicherheitsdienst engagiert.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Gerade wieder um Silvester haben uns einige Meldungen erreicht, dass es auf verschiedenen Veranstaltungen nicht nur sehr voll gewesen sei, sondern vielfach auch tumultartige Szenen gegeben habe.

Während man sich mit dem Thema Veranstaltungssicherheit derzeit auf „Großveranstaltungen“ konzentriert, dürfen dabei die vermeintlich „kleinen“ Veranstaltungen nicht außen vor bleiben! Oft höre ich gerade bei diesen kleinen Veranstaltungen folgende haarsträubenden Argumente:
• „Es passiert doch eh nichts!“
• „Wenn ich alles beachten müsste, könnte ich die Veranstaltung gar nicht machen!“
• „Ich will eine Party mit hunderten Gästen veranstalten, was muss ich dabei denn beachten?“
• „Man kann es aber auch übertreiben mit Vorschriften und Vorsicht!“

Gerade bei kleinen Veranstaltungen, bei denen vielleicht sogar der Veranstalter weniger erfahren und geübt ist, vielleicht sogar seine Dienstleister und Helfer über wenig Erfahrung verfügen, besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Nämlich das Übersehen von Anzeichen für ein Problem.

Daher wiederhole ich immer wieder gerne: Es muss nicht jede Veranstaltung um ihrer selbst willen durchgeführt werden. Wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist (finanziell wie auch mit Erfahrung und Kenntnissen), eine Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen, dann sollte er es auch lassen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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