Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 712637

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Strafrecht: Änderungen beim Recht von Bildaufnahmen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Gesetzgeber plant Änderungen der Strafbarkeit bei Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die ggf. auch Auswirkungen auf die die eine oder andere Veranstaltung(sart) haben können. Dies betrifft insbesondere Fotografien und Videos in Wohnungen (Privatparty) und „besonders geschützten Räumen“ (§ 201a Strafgesetzbuch).

So soll künftig auch die Herstellung von Bildaufnahmen (erheblich) bestraft werden, die dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schaden können, ebenso bei Aufnahmen von „unbekleideten“ Personen.

Das Gesetz definiert nicht, was unbekleidet ist. Ist man/frau schon unbekleidet, wenn Mann bspw. nur noch eine Bade- oder Unterhose trägt, bspw. an einem Strand oder Hallenbad?

Ist dem Ansehen erheblich geschadet, wenn ein Besucher betrunken fotografiert wird. Ja, nach Ansicht des Gesetzgebers, denn im Gesetz soll als Beispiel die Trunkenheit aufgenommen werden. Zwar wird hiermit primär der Betrunkene gemeint sein, der in seinem eigenen Erbrochenen liegt, allerdings gibt es eine Vielzahl von vorstellbaren Motiven, die dem Abgebildeten erheblichen Schaden zufügen können.

Immerhin will der Gesetzgeber die Strafbarkeit auf Aufnahmen eingrenzen, die in der Wohnung oder einem „besonders geschützten Bereich“ aufgenommen wurden.
Darunter fallen dann aber auch Aufnahmen bei privaten Geburtstagsfeiern und es dürfte jedenfalls zu Beginn des neuen Gesetzes durchaus Diskussionen auch bei Veranstaltungen in räumlich abgegrenzten Bereichen geben (wann ist ein Bereich „besonders geschützt“?).

By the way: An diesem gesetzgeberischen Vorhaben sieht man, dass auch der Gesetzgeber nicht frei von Fehlern ist: Würde das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, so würde die Regelung gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitgebot verstoßen: Eine strafrechtliche Regelung muss so bestimmt formuliert sein, dass man weiß, was man eben nicht tun darf.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.