Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 559203

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Steuerrechtliche Änderung beim Sponsoring

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Bundesfinanzministerium ändert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsoring. Betroffen ist der Empfänger des Sponsorings, der dem Sponsor eine Rechnung ausstellt und die Umsatzsteuer darauf ausweisen muss.

Bisher wurde unterschieden zwischen den konkreten Werbeleistungen durch den Empfänger zu Gunsten des Sponsors (19 %) und den Duldungsleistungen durch den Empfänger (7 %):

Sponsorleistungen, die einen Umsatzsteuersatz von 19% auslösen, sind regelmäßig die Bandenwerbung, Anzeigen, Hinweise auf den Sponsor mittels Durchsagen während der Veranstaltung, Freikarten usw.

Bei den so genannten Duldungsleistungen hingegen besteht nur die Pflicht des Gesponserten, auf den Sponsor hinzuweisen, und zwar ohne besondere Hervorhebung oder unter Nennung von Werbebotschaften des Sponsors. Diese sind mit 7 % Umsatzsteuer zu belegen.

Im Schreiben vom 13.11.2012 hat das Bundesfinanzministerium nun mit Wirkung ab dem 01.01.2013 einen neuen Weg vorgegeben:
„Weist der Empfänger von Zuwendungen aus einem Sponsoringvertrag auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.“

Die Folge: Diese Duldungsleistungen sind dann keine Leistungen mehr im umsatz- steuerlichen Sinne, so dass die Umsatzsteuer auch nicht mehr ausgewiesen werden muss.

Die Frage nach der Höhe des Umsatzsteuersatzes darf nicht mit der Ertragsteuer (Körperschaftsteuer) beim Gesponserten verwechselt werden, das ist eine andere Baustelle.

Im Sponsoringvertrag sind die Pflichten des Gesponserten eindeutig zu regeln, da sich hiernach u.a. die Umsatzsteuerfrage richtet. Der Gesponserte muss hier aufpassen, da sich das Finanzamt bei ihm die Umsatzsteuer holt – wenn er diese vom Sponsor nicht bekommen hat und auch nachträglich nicht bekommt (z.B. Sponsor weigert sich oder ist nicht mehr greifbar), dann müsste der Gesponserte die zu zahlende Umsatzsteuer von seiner vereinnahmten und im Regelfall ja auch verplanten Sponsorzahlung abziehen. Außerdem kann auch der Straftatbestand der Steuerhinterziehung im Raum stehen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht

Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.

Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.