Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 752671

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Sicherungspflichten beim Betrieb einer Webseite

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Nicht nur eine Versammlungsstätte muss sicher betrieben werden, sondern auch eine Webseite: Das Telemediengesetz (kurz: TMG) wurde dahingehend geändert, dass geschäftsmäßige Webseitenbetreiber nunmehr verpflichtet sind, ausreichende technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Hackerangriffe und Datenverluste zu vermeiden (§ 13 Absatz 7 TMG). So muss der Betreiber sicherstellen, dass

• kein unerlaubter Zugriff auf die für die Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
• diese Einrichtungen gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind

gesichert sind.

Dabei ist der Stand der Technik berücksichtigen, es ist ein als sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zu verwenden.

Wer solche Sicherstellungen nicht vornimmt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 TMG).

War der Betrieb einer Webseite angesichts der vielen Vorschriften aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht bisher schon kompliziert genug, kommt nun noch eine wichtige – und bei Verstoß teure – Vorschrift hinzu.

Empfehlung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:

Wer seine Webseite nicht selbst erstellt, sondern von einer Agentur erstellen lässt, sollte in den Vertrag eine sogenannte Freistellungsklausel aufnehmen. Diese sichert den Webseitenbetreiber ab, wenn die Agentur Fehler in die Webseite einbaut. Eine solche Klausel könnte beispielsweise lauten:

“Die Agentur verpflichtet sich, den Webseitenbetreiber von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang von allen Forderungen und Schäden freizustellen, die durch den Betrieb der Webseite erfolgen und für die nicht der Webseitenbetreiber selbst verantwortlich ist (z.B. durch den späteren Einsatz fremder Fotos, Texte oder Umgestaltung der Webseite).”

Bitte beachten:

Eine Freistellungsklausel hilft natürlich nur, wenn

1. die Agentur genug Geld hat, den potentiellen Schaden zu bezahlen und
2. die Klausel auch wirksam ist.

Das vorstehende Beispiel passt natürlich nicht auf jeden Einzelfall, d.h. die Klausel sollte nicht einfach blind kopiert werden!

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.