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Schwierige Aufgabe = Gesetzesverstöße vermeiden

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Im Rahmen des Abgas-Skandals will VW einen neuen Vorstandsposten schaffen – nämlich für „Recht“, womit es leichter fallen soll, Gesetzesverstöße zu verhindern.

Gesetzesverstöße zu verhindern ist grundsätzlich Aufgabe von Jedermann, soweit ihm das möglich und zumutbar ist. Umgekehrt: Man darf selbst grundsätzlich keinen Gesetzesverstoß begehen.

Mitverantwortung der Vorgesetzten möglich

Jeder Geschäftsführer, jeder Vorstandsvorsitzende, jeder Vereinsvorsitzende, jeder Abteilungsleiter usw. hat ein grundlegendes Interesse daran, dass „unter ihm“ alles richtig läuft – andernfalls kann er nämlich für die Fehler seiner ihm unterstellten Beschäftigten mitverantwortlich gemacht werden.

Als Vorgesetzter muss man also nachfragen, nachhaken und sich für die Arbeit der anderen interessieren. Lässt man sie ganz alleine arbeiten, kann das im Schadensfall zu einer Mithaftung führen.

Folgende Maßnahmen kann ein Vorgesetzter bspw. treffen, um seine eigene Mithaftung für die von Beschäftigten verursachten Schäden zu verringern:

• Gute Auswahl der Mitarbeiter
Kontrolle der Mitarbeiter durch regelmäßige Gespräche und Informationsaustausch
• Erstellung von „Compliance“-Richtlinien für die Mitarbeiter, damit diese wissen, was sie tun und lassen dürfen/müssen. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Compliance-Richtlinien, d.h. die guten Ideen müssen in der Praxis auch funktionieren
• Funktionsfähiges Beschwerde- und Meldemanagement bei Fehlern und Risiken – auch dann, wenn kein Schaden entstanden ist
• Initiierung von Lernprozessen, falls einmal Fehler gemacht sind
• Wiederholte Schulungen, Unterweisungen und Fortbildungen der Beschäftigten
• Zurverfügungstellung ausreichenden Materials wie Fachbücher, Bibliothek, Datenbanken usw.
• Wiederholte Sensibilisierung auf das korrekte Arbeiten
• Wiederholte Prüfung der Prozesse auf Geeignetheit und Funktionsfähigkeit
• Bestmögliche Vermeidung von (Zeit-/Geld-)Druck- und Stress-Situationen für Beschäftigte

Diese Maßnahmen sollten natürlich für Nachweiszwecke dokumentiert werden, bspw. dann auch, wann, wo und was mit wem besprochen wurde usw.

Übrigens: Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen und Unternehmer bei diesen Aufgaben.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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