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Schuhe ausziehen im Kindertheater?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bei einer Kinder-Veranstaltung im Winter werden die Besucher (Eltern mit Kindern im Alter bis ca. 6 Jahren) vor dem Eintritt in den Saal gebeten, ihre Schuhe auszuziehen und im Foyer an der Garderobe abzustellen. Im Veranstaltungssaal sollen die Kinder auf ausgelegten großen Kissen sitzen; auch manche Erwachsene setzen sich dazu, die meisten Erwachsenen sitzen aber auch der Tribüne, die dauerhaft im Veranstaltungssaal aufgestellt ist. Das Ausziehen der Schuhe wurde damit begründet, dass man auf Kissen sitzen würde und diese nicht schmutzig werden sollen. Nun stellt sich die Frage, ob die Vorgabe des Veranstalters, man möge die Schuhe ausziehen, ein sicherheitsrechtliches Problem in sich birgt.

Sollte der Saal bei einem Unfall geräumt werden müssen, würde sich damit die Räumungszeit vermutlich erheblich erhöhen, da die Besucher erst noch ihre Schuhe anziehen wollen bzw. müssen, um aus dem Gebäude zu laufen, bzw. es würde jedenfalls zu einem größeren Durcheinander kommen, selbst wenn nur wenige ihre Schuhe anziehen wollen (oder auch nur suchen), während andere auch ohne Schuhe ins Freie flüchten würden wollen.

Inwieweit würde ein Veranstalter für Schäden, die aufgrund solcher Verzögerungen entstehen, verantwortlich gemacht werden können?

Zunächst könnte man daran denken, jedenfalls den Eltern ein sog. Mitverschulden „in die Schuhe zu schieben“: Denn sie haben die Schuhe letztlich ja freiwillig ausgezogen.
Wenn aber der Veranstalter diese Vorgabe macht, übt er damit auch einen gewissen Druck auf die Besucher aus. M.E. ist auch dem Besucher, der genug damit zu tun, auf sein Kind aufzupassen, schwerlich zuzumuten, in diesem – auch überraschenden – Moment zu erkennen, welche möglichen Auswirkungen das Ausziehen haben würde können.

Daher sehe ich hier die Verantwortung nur beim Veranstalter, zumal wie geschildert es nicht einmal erforderlich war, dass die Eltern die Schuhe ausziehen: Die meisten saßen auf der Tribüne. Selbst wenn sich ein Elternteil dann doch auf ein Kissen setzt, hätte man im Einzelfall immer noch dieses Elternteil bitten können, die Schuhe auszuziehen.

Erschwerend kommt im konkreten Fall dazu, dass der Foyerbereich, in dem die Garderobe war und die Schuhe herumstanden, nicht einmal sonderlich groß war, so dass es im Ernstfall tatsächlich zu einem (unnötigen?!) Gedränge gekommen wäre.

Ist die Vorgabe, bestenfalls die dringende Bitte des Veranstalters, die Schuhe auszuziehen, daher eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht?

Sollte es zu einem Schadensereignis kommen (z.B. Brand im Saal), dann muss gewährleistet sein, dass alle Personen die Versammlungsstätte schnellstmöglich verlassen können. Das Ausziehen der Schuhe verlangsamt dies beträchtlich.
Das Ausziehen der Schuhe, einerseits im Winter und andererseits angesichts des geringen Platzes im Foyer, ist noch dazu verhältnismäßig unnötig, jedenfalls für die Eltern, die auf der Tribüne sitzen. Nur, um möglicherweise Schmutz an den Kissen zu vermeiden (von Besuchern, die gar nicht mit den Kissen in Berührung kommen) ist ein derartiger Einschnitt in die Sicherheit der Besucher m.E. nicht zu rechtfertigen.

Die Kunst bzw. der künstlerische Anspruch an die Veranstaltung darf nicht “ohne Not” die Sicherheit der Besucher beeinträchtigen, die die Konsequenzen typischerweise gar nicht absehen können – und scheinbar auch keine Wahlmöglichkeit haben: Ein Erwachsener alleine könnte theoretisch wieder die Veranstaltung verlassen, aber wie will man das seinem schreienden Kind erklären…? Je mehr der Veranstalter also Druck auf den Besucher aufbaut, durch den die Handlungsalternativen für den Besucher eingeschränkt werden, desto mehr verschiebt sich m.E. auch die Verantwortung vom Besucher auf den Veranstalter.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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