Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 823208

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Regional tätige Unternehmen und bundesweite Werbung?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wer in der Werbung übertreibt, handelt schnell „unlauter“. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zählt dazu auch überregionale Werbung, obwohl man selbst nicht wirklich überregional tätig ist.

Internetauftritt = ok

Die schlichte bundesweite Aufrufbarkeit des Internetauftritts eines Unternehmens ist unproblematisch. Auch dann, wenn es selbst nur regional oder lokal tätig ist.

Aktive überregionale Werbung?

Wer aber aktiv auf bundesweit ausgerichteten Portalen Werbung schaltet, wirbt dementsprechend auch überregional. Ist nun weder aus der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise erkennbar, dass das werbende Unternehmen nur lokal oder regional ausgerichtet ist, erweckt das den Eindruck einer grundsätzlich bundesweiten Verfügbarkeit seiner Waren und Dienstleistungen.

Problematisch kann es nun werden, wenn das Unternehmen tatsächlich nur regional oder gar nur lokal tätig ist. Dann kann die Werbung nämlich „unlauter“, da „irreführend“ sein, da die Werbung den potentiellen Kunden zum Vertragsschluss verleiten könnte.

Vertragliche räumliche Grenzen?


Interessant ist das Urteil auch für Unternehmen, die bspw. über einen Franchisevertrag auf räumliche Gebiete beschränkt sind.

Werbemaßnahmen werden von mehreren Rechtsgebieten tangiert: Das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht… Etwas übertrieben könnte man sagen: Je „geiler“ die Werbung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie illegal ist…

Unsere Kanzlei hilft allen Unternehmen, egal ob das werbende Unternehmen selbst, beratende Agenturen, Graphiker usw., bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Werbung.
 

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.