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Preise dürfen olympisch sein

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Darf man als Unternehmen für seine “olympischen Preise” werben? Die Worte „Olympiade“, „Olympia“ und „olympisch“ sind zu Gunsten des IOC und des Nationalen Olympische Komitees (jetzt: DOSB) geschützt, d.h. ohne Erlaubnis darf man diese Worte dann nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen, wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht.

Diese Regelung findet sich in § 3 Abs. 3 OlympSchG. Eine Onlinehändlerin warb für ihre Pflegemittel mit „olympischen Preisen“ und bekam prompt Post vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), sie möge dies doch gefälligst unterlassen.

Die Händlerin zeigte sich sportlich und nahm den Wettkampf mit dem DOSB auf. Schiedsrichter war das Landgericht Kiel, bei dem der DOSB Klage sportlich erhoben hatte. Anpfiff. Die Richter beim Landgericht Kiel sind nicht gerade für sportliche Höchstleistungen bekannt – und wiesen die Klage ab.

Das Landgericht Kiel entschied, dass es keine Verwechslungsgefahr gebe. Die Werbung der Händlerin mit olympischen Preisen für ihre Pflegeprodukte würde nicht dazu führen, dass man denke, dass hier der DOSB im Spiel sei. Abpfiff, Spielende.

Lesen Sie zur Nutzung der 5 Ringe und der olympischen Bezeichnungen auch unseren Beitrag auf unserem Themenportal zum Veranstaltungsrecht, www.eventfaq.de: Werbung mit Olympia.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber und Medienrecht

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