Während der betroffene Betreiber in der 1. Instanz noch gewonnen hatte, verlor er nun in 2. Instanz: Es würde keinen Bestandsschutz geben, so die Richter. Die neuen Sicherheitsanforderungen wären verhältnismäßig zu den Kosten, die den Betreibern durch die Umstellung entstehen würden.
Von dem Argument des Betreibers, dass es in den vergangenen 30 Jahren keinen Unfall gegeben habe, der durch die Anwendung der DIN EN 13814 verhindert worden wäre, ließen sich die Verwaltungsrichter auch nicht beeindrucken.
Der Deutsche Schaustellerbund sieht nun eine Vielzahl der Schausteller in ihrer Existenz gefährdet. Hintergrund der Diskussion ist vornehmlich die Frage, ob die neue DIN EN 13814 nur für neue Fahrgeschäfte gelten solle oder eben auch für alte, so dass es für diese keinen Bestandsschutz geben würde. Deutschland jedenfalls hatte sich ausdrücklich gegen eine Bestandsschutzregelung ausgesprochen, anders andere EU-Länder, die alten Anlagen Bestandsschutz gewährt haben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)