Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 771053

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Markenverletzung durch Trefferliste bei Amazon

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Vorsicht bei Plattforminternen Suchfunktionen. Das Landgericht München I hat jetzt beispielsweise entschieden, dass es eine Markenrechtsverletzung ist, wenn der Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform – es ging in dem Fall konkret um den Branchenprimus Amazon.de – in der Ergebnisliste seiner Plattforminternen Suchmaschine nach Eingabe einer Marke auch konkurrierende Waren anderer Hersteller in den Suchergebnissen aufführt.

Wenn der Nutzer der Plattform durch ein angezeigtes Suchergebnis zu Angeboten Dritter geführt wird, indem in der Trefferliste nach Eingabe des Suchbegriffs einer bestimmten Marke neben Produkten dieser Marke auch solche von anderen Anbietern angezeigt werden, dann werde nämlich die Herkunftsfunktion der gesuchten Marke beeinträchtigt. Dabei sei es unerheblich, ob der Nutzer erkennt, dass es sich bei den Drittanbietern nicht um die gesuchte Marke bzw. ein mit dieser wirtschaftlich verbundenes Unternehmen handelt.

Bei der Trefferliste einer Suchmaschine in einem Verkaufsportal erwartet der Verbraucher nach Eingabe eines Markennamens eine Trefferliste zu Angeboten dieser Marke bzw. – bei mangelnder Verfügbarkeit – eine entsprechende Fehlanzeige. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn als Suchergebnis auch andere Produkte von Drittanbietern aufgelistet werden, die kein Ergebnis der gewünschten Suche nach Produkten der Marke darstellen. Dadurch werde die „Lotsenfunktion“ der Marke dazu missbraucht, den angesprochenen Verkehr zu Angeboten Dritter zu führen.

(Landgericht München I, Urteil vom 18.08.2015, Aktenzeichen 33 O 22637/14)

Unsere Meinung

Meinung von Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt zu dem Urteil: „Im Kern geht es hier um die Frage, ob durch die der Entscheidung zugrunde liegende Gestaltung der Suchergebnisse bei Amazon eine so genannte markenmäßige Benutzung vorliegt, also, ob die Markenfunktionen, insbesondere die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird. Das Gericht bejaht dies, was im Ergebnis dann auch zur Bejahung einer Markenrechtsverletzung führt.

Die Meinung des Gerichts, was der Nutzer tatsächlich erwarten würde, wenn er eine solche Suche anstößt, muss man aber nicht unbedingt teilen. Ich denke, man kann das mit guten Gründen auch anders sehen. Viele Urteile nehmen heutzutage das sich gewandelte Nutzerverhalten im Internet zur Kenntnis und bewerten daher solche Umstände darauf basierend neu. Daher finde ich schon, dass man die Erwartungshaltung des Nutzers heutzutage überspannt, wenn man behauptet, er wolle lieber eine Fehlermeldung haben, als stattdessen Markenartikel anderer Hersteller angezeigt bekommen. Gerade dann, wenn es offensichtlich ist, dass weitere Treffer zu einem anderen Hersteller gehören, halte ich eine solche Trefferanzeige für rechtmäßig.

Aber das Gericht hat das eben anders gesehen, so dass der anwaltliche Rat nur dahin gehen kann, dass Betreiber von Webshops oder Internetplattformen ihre internen Suchmaschinen entsprechend programmieren sollten, dass eben bei Eingabe von Markennamen nicht auch Treffer von anderen Marken angezeigt werden. Die Ergebnisliste sollte sich also – bis auf ein ggf. abweichendes höchstrichterliches Urteil – auf die eingegebene Produktmarke beschränken.“

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.