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Markenrechte an „EM 2012“ bzw. „FIFA“/“UEFA“

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bereits 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass „Fußball-WM 2006“ bzw. „WM 2006“ nicht als nationale Marke eingetragen werden kann, gleiches gilt nach einer Entscheidung des Bundespatentgericht vom 25.11.2009 auch für „EM 2012“.

Es handelt sich dabei um sogenannte „Ereignismarken“ oder „Eventmarken“. Auch für solche Marken gilt, dass eine Eintragung nur in Betracht kommt, wenn das Zeichen über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt, also geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Außerdem darf für die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, kein sogenanntes Freihaltebedürfnis bestehen.

Nach der Rechtssprechung von BGH und BPatG haben Marken wie „WM 2006“ oder nun eben „EM 2012“ keine derartige Unterscheidungskraft, da das Publikum wegen ihrer allgemeinen Bekanntheit und der begrifflichen Eindeutigkeit diese Zeichen stets und nur mit diesem Ereignis als solchem in Verbindung bringt. Auch die Sponsoren von Großveranstaltungen wie der EM 2012 können sich nicht darauf berufen, dass potenzielle Kunden die an sich nicht unterscheidungskräftig Angabe als Hinweis auf die eigenen Waren und Dienstleistungen auffassen nur weil ihnen bekannt ist, dass bei solchen Großveranstaltungen üblicherweise mit Sponsoren zusammengearbeitet wird.

Etwas anderes gilt natürlich für individuelle Marken wie beispielsweise das EM-Logo oder die Marken „UEFA“ oder „FIFA“. Diese sind sehr wohl unterscheidungskräftig und auch – für FIFA bzw. UEFA – als Marken eingetragen.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), welches für die Eintragung von EU-Gemeinschaftsmarken zuständig ist, hat allerdings auch das Wortzeichen „EM 2012“ für die UEFA als Marke eingetragen. Löschungsanträge bzw. eine Entscheidung der Beschwerdekammer hierzu sind derzeit nicht bekannt.

Für nationale Marken ist allerdings von der oben dargestellten Rechtssprechung des BGH auszugehen.

Udo Maurer
Rechtsanwalt

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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