Nach Auffassung des Gerichts sei RTL II an die Teilnehmerin herangetreten mit dem Hinweis, man würde mit ihr eine „TV-Dokumentations-Serie“ drehen. Im Nachhinein sei aber dann die Folge derart bearbeitet worden, dass die Teilnehmerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei nämlich als verwirrte und bei ihren Kindern unbeliebte Mutter hingestellt worden.
Allerdings war das Landgericht auch der Meinung, dass die Rechte der Frau nicht so arg beeinträchtigt wurden, dass sie dafür Schmerzensgeld erhalten könne. Die Klage in Bezug auf die von der Teilnehmerin geforderten 15.000 Euro hat das Gericht zurückgewiesen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht