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Kosten des Polizeieinsatzes bei Fußballspielen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Kosten von Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen, vor allem bei Fußball-Spielen, wurden seit Anfang der 1980er Jahre immer wieder diskutiert. Gerade im Profifußball und natürlich besonders bei Länderspielen sind regelmäßig ganze Hundertschaften der Polizei im Einsatz. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wer denn eigentlich die Kosten eines solchen Einsatzes trägt. Derzeit beteiligen sich die deutschen Fußballvereine nicht an den Kosten für Polizeieinsätze rund um ihre Heimspiele. Dies wurde zuletzt im Rahmen eines „Sicherheitsgipfels“ im November 2011 zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) besprochen.

Rechtlich ist die Situation folgende:

Zunächst ist von dem Grundsatz auszugehen, dass das Land als Träger der Polizei zugleich auch Träger der Polizeikosten ist. Eine Heranziehung des Veranstalters einer Großveranstaltung, bei der personalintensiver Polizeieinsatz erfolgt, kommt nur in Betracht, wenn hierfür überhaupt eine Rechtsgrundlage, also ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung etc. existiert, wie in Hamburg, Bremen und Niedersachsen, hier sind Polizeieinsätze bei Versammlungen und Sportveranstaltungen aber ausdrücklich von der Gebührenpflichtigkeit ausgenommen. Bis Ende 1991 bestand auch in Baden-Württemberg eine Regelung: „Für die Kosten polizeilicher Maßnahmen bei privaten Veranstaltungen kann von dem Veranstalter Ersatz verlangt werden, soweit sie dadurch entstehen, dass weitere als die im üblichen örtlichen Dienst eingesetzten Polizeibeamten herangezogen werden müssen“. Diese wurde ersatzlos gestrichen, eine entsprechende Regelung findet sich im derzeitigen Polizeigesetz Baden-Württemberg nicht.

Fazit:

Eine Rechtsgrundlage, also eine gesetzliche Regelung für die Abwälzung der Kosten von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen auf den Veranstalter existiert nicht, daher tragen die Länder diese Kosten.

Udo Maurer
Rechtsanwalt

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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