Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 730345

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Geschlossene Veranstaltung und TV

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ist eine Veranstaltung “öffentlich”, dann muss der Veranstalter beim Abspielen fremder Musik GEMA-Gebühren zahlen, bzw. er kann nicht einfach so TV-Sendungen übertragen.

In einer Gaststätte traf sich nun eine Skatrunde und schaute nebenher Fußball im Fernsehen. Der übertragende Sender, den man nur über Lizenz schauen darf, verklagte den Gaststättenbetreiber.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage nun ab: Die Veranstaltung war privat und nicht öffentlich.

Die Argumente:

• In der Runde nahmen regelmäßig 20 Personen teil. Und zwar grundsätzlich immer dieselben – anders als bei jenem Verein, der auf Mitgliederzuwachs angelegt ist, ging es in dieser Runde eben nicht darum, ständig Mitglieder zu wechseln.
• Die Gaststätte verwies fremde Gäste, die nicht zu der der Skatrunde gehörten, wieder aus dem Lokal. Damit konnten auch keine Fremden mitschauen.
• Der getarnte Kontrolleur des TV-Senders konnte das Lokal zwar betreten – er hielt sich dort aber nur 3 Minuten auf und fragte die Servicekräfte nach dem nächstgelegenen Geldautomaten. Zwar hatte damit ein Fremder Zutritt, jedoch war die Gaststätte nicht verpflichtet, den Kontrolleur sofort wieder herauszuschicken, auch weil dieser erkennbar nicht bleiben, sondern nur etwas erfragen wollte. Diese Tatsache machte die Veranstaltung also nicht öffentlich.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:

In der Planungsphase zu einer Veranstaltung ist u.a. zu prüfen, ob die Veranstaltung öffentlich oder privat sein wird. Insbesondere in Grenzfällen muss man dann überlegen, was man will:
• Ist wichtiger, auch fremde Gäste einzuladen? Dann muss ggf. GEMA bezahlt werden, auch Künstlersozialabgaben usw.
• Kommt es aber mehr darauf an, Geld zu sparen, sollte überlegt werden, die fremden Gäste, zu denen auch keine innere Verbundenheit besteht, gar nicht erst einzuladen, damit es ansonsten bei einer privaten Veranstaltung bleiben kann, wenn sonst nur ein enger Kreis befreundeter Gäste eingeladen werden würde.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.