Eine Person, die in den USA einen Eintrag über einen Zahnarzt verfasst hatte, stellte nun fest, dass es zuvor einen Fake-Prozess gegen ihn gegeben hatte: Der betroffene Zahnarzt verklagte eine Scheinperson, die sich gegen die Klage nicht zur Wehr setzte. Damit gelangte der Zahnarzt an ein rechtskräftiges Urteil, das er (bzw. eben die von ihm beauftragte Agentur) dann bei dem Plattformbetreiber vorlegte. Damit sollte die Internetplattform überzeugt werden, dass der Eintrag falsch ist aus dem Index entfernt werden müsste.
Die Sache flog allerdings auf, da der Betreiber der Internetplattform selbst den wahren Autor des Eintrages kontaktierte – und der gar nichts von einem Urteil gegen sich wusste. Bei Recherchen stellte sich dann heraus, dass es sich um einen Scheinprozess gehandelt hatte, bei dem die Daten des wahren Autors minimal verändert wurden.
Tatsächlich überprüft ein Gericht nicht, ob die Prozessparteien existieren. Solange die Post zugestellt werden kann, ist aus Sicht des Gerichts alles in Ordnung.
Immer öfter wird im Marketing mit Tricks gearbeitet: Sei es mit Hilfe von dubiosen „Reputations-Managern“ – wie hier geschehen – oder mit gefakten Einträgen bei Wikipedia und anderen Portalen, in denen das eigene Unternehmen gelobt wird: Dabei tut man so, als ob es sich bei der Person, die den Eintrag verfasst, um einen Fremden handelt, in Wahrheit steckt aber ein Mitarbeiter oder eine beauftragte Agentur dahinter.
Immer öfter aber wehren sich Wettbewerber gegen solche Machenschaften, zu Recht.
Wenn Sie etwas „frechere“ Marketingaktionen planen, ist es aus vielerlei Gründen ratsam, diese auch juristisch auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen: Rechtsverstöße können empfindlich teuer werden.