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Erlaubnis von Pyrotechnik im Stadion?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Nachwuchsorganisation der FDP in Niedersachsen, die Jungen Liberalen, haben sich dafür ausgesprochen, die Nutzung von Pyrotechnik durch Fans unter gewissen Umständen zu: Während Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fällt, weiterhin verboten bleiben soll, sollen zuvor angemeldete Rauchfackeln usw. in abgegrenzten Bereichen im Stadion erlaubt sein; hierfür könne ein “Pyro-Pass” ausgestellt werden.

Zur Begründung führen die Jungen Liberalen an, dass die bisherigen gänzlichen Verbote ja ohnehin umgangen würden, und die Pyrotechnik vielmehr in den vollbesetzten Tribünenbereichen abgebrannt werde, was umso gefährlicher sei.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Die Idee ist nicht neu, und darf sicher grundsätzlich nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Natürlich muss ein Staat überlegen, ob Verbote Sinn machen, oder vielleicht genau das Gegenteil erreichen: Wenn man die Handlung nicht verhindern kann (oder will…) und Verbote das Handeln nicht eindämmen und man damit die Handelnden in die Illegalität drängt, dann wird aus dem Verborgenen heraus gehandelt – das kann oft gefährlicher und für den Staat weniger kontrollierbar sein, als ein Verbot aufzuheben bzw. weniger streng zu handhaben. Diese Frage stellt sich aktuell auch bei der Freigabe von bestimmten Drogen.

Nur: Einmal angenommen, man würde bestimmte Pyrotechnik in bestimmten Bereichen des Stadions erlauben – wird dadurch tatsächlich effektiv verhindert, dass andere Chaoten ihre Bengalos nicht doch in ihrem Bereich abfackeln? Gäbe es tatsächlich eine Änderung, oder einfach nur noch mehr Nebel?

Und: Allein, weil Verbote umgangen werden, muss man ein Verbot nicht aufheben oder lockern. Zuvor sollte man ernsthaft prüfen, ob zur Durchsetzung des Verbotes die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Manchmal darf man sich ja schon wundern, was alles durch die Personenkontrollen “durchkommt”.

Rechtsunsicherheit?
Die Frage stellt sich ja oft: Auch an viele Verkehrsregeln halten sich viele nicht – deshalb muss man sie aber nicht gleich abschaffen. Im Veranstaltungsbereich gibt es auch eine Vielzahl von Vorschriften, für die sich niemand interessiert: Sei es, weil sie unbekannt sind, oder weil sie Geld, Zeit und Nerven kosten und “uncool” sind. Nur: Sie allein deshalb abzuschaffen, kann auch nicht der richtige Weg sein.

Dabei ist auch an Folgendes zu denken: Hier und da hört man die Forderung, im Veranstaltungsbereich Regelwerke abzuschaffen und ihn damit zu entbürokratisieren. Natürlich ist es sinnvoll, Regelwerke auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen; würde man sie aber “blind” abschaffen, nur um nachher weniger Regelwerke zu haben, dann entsteht eine Rechtsunsicherheit: Was tun, wenn es zu einem Schadensereignis auf der Veranstaltung kommt? Woran soll sich ein Gericht noch orientieren können?

Jedenfalls aber kann es nicht falsch sein, Bestehendes zu überdenken. In einigen Fällen testet der Gesetzgeber auch schlicht sein neues Regelwerk ein paar Jahre – und zieht nach den paar Jahren ein Fazit; nach einer Evaluation wird dann entschieden, ob das Regelwerk fortbesteht (= Vorteile gebracht hat) oder ob man es auslaufen lässt (so z.B. in § 23 Mindestlohngesetz).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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