Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 708119

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die schönsten Wanderwege der Wanderhure sind Kunst

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ein Verlag bringt ein Buch heraus mit dem schönen Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“. Es geht darin wohl tatsächlich um Wanderwege, wer hätte es gedacht.

Das fand aber ein anderer Verlag nicht so lustig. Dieser wiederum hat die Rechte an der Buchreihe der „Wanderhure“, die ja auch sehr erfolgreich in Filmform zu sehen war.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der Wanderführer so heißen darf. Zwar seien die Titel der von der Antragstellerin verlegten Bücher der „Wanderhuren-Reihe“ im Sinne des Markengesetzes „bekannt“ und würden daher den erweiterten Schutz dieser Vorschrift genießen. Auch sei davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin diese Bekanntheit für ihre Zwecke ausnutzen wolle. Dies erfolge jedoch nicht in rechtwidriger Weise.

Denn der Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ schaffe in seiner satirisch-ironischen Formulierung eine Kombination des heutigen Vergnügens an „schönen Wanderwegen“ mit einer mittelalterlichen „Wanderhure“. Der Titel sei daher bereits selbst „Kunst“ und genieße den Schutz der im Grundgesetz geschützten Kunstfreiheit. Der Titel stehe zudem in einem engen Bezug zu dem ersten Beitrag des Buches, der sich kritisch mit der wirtschaftlichen Verwertung von Bestsellern auseinandersetze und hierzu auch das Beispiel der Wanderhuren-Romane aufgreife.

Der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit stehe zwar das Grundrecht der Antragstellerin auf Schutz ihres Eigentums gegenüber. Die Abwägung beider Grundrechte falle hier aber zugunsten der Kunstfreiheit aus. Die Antragstellerin müsse sich einer Kritik stellen, die durch die Verwendung des Beispiels der „Wanderhure“ in besonderer Form Aufmerksamkeit finde

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014 - I-20 U 63/14)

Unsere Meinung

Was ist Kunst? An dieser Frage scheiden sich seit jeher die Geister. Aber die Gerichte müssen das zuweilen entscheiden. Hier hat das Gericht die satirische Anspielung als Kunst „durchgehen lassen“. Ein anderes Gericht hätte denselben Sachverhalt mit genauso guten Argumenten anders bewerten können und ein rechtswidriges Ausnutzen der bekannten Buchreihe bejahen können.

Vor Gericht und auf hoher See…

Hätte ich einem Mandanten vorab eine Empfehlung aussprechen müssen, dann hätte ich die Chancen – nicht ganz ohne Grund – mit 50:50 bewertet. Eine Empfehlung mit der ein Mandant zugegeben wenig anfangen kann. Aber auch der Berater stößt bei solchen Sachverhalten manchmal an Grenzen.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.