In dem beanstandeten Vertrag fehlten aber konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, die sich insbesondere aus § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG ergeben.
Man sieht auch hier:
Der Datenschutz ist immer mehr “im Kommen”.
Eigentlich müsste man richtigerweise sagen: Er war eigentlich schon immer da, nur bisher hat sich niemand dafür interessiert. Das Thema wird aber (nicht nur aufgrund hoher Bußgelder) immer wichtiger = jedes Unternehmen sollte hier gut aufgestellt sein.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)