Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 594507

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Beugehaft und Durchsuchung bei Onlineredaktionen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In jüngster Zeit haben Polizeimaßnahmen gegen Onlineredaktionen einigen Wirbel verursacht. So wurden bspw. die Redaktionsräume der Augsburger Allgemeinen durchsucht, nachdem ein Onlineuser sich im Online-Forum beleidigend über einen Politiker ausgelassen hatte. Auf Verlangen des Politikers hatte die Zeitung zwar das Posting entfernt, aber nicht die Daten des Users herausgegeben. Gegen den Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts, den der Politiker erwirkt hatte, hatte die Zeitung dann Rechtsmittel eingelegt.

Das Landgericht Augsburg befand den Beschluss nun für rechtmäßig.

Das LG Augsburg stellte dabei auch fest, dass dem Verlag kein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen würde: Dieses würde sich nur auf Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialen für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste oder auch in der Zeitung abgedruckte Leserbriefe beziehen.

Nach Auffassung des LG Augsburg erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auf Beiträge von Nutzern in einem Onlineforum. Eine redaktionelle Überarbeitung, die die Zuordnung von Leserbriefen zum redaktionellen Bereich einer Zeitung begründet, finde in den Fällen der Einstellung eines Beitrags in ein Onlineforum gerade nicht statt. Vielmehr erfolge die Einstellung eines solchen Beitrags durch den Nutzer selbst, ohne dass eine Überarbeitung durch die Redaktion oder eine Prüfung der Einträge vor Veröffentlichung erfolge, so das Gericht. Eine vom Gesetz gem. § 53 Abs. 1 S. 3 StPO geforderte „Aufbereitung” der Onlinebeiträge findet daher gerade nicht statt.
Ein Nutzer, der einen Forumsbeitrag veröffentlicht, sei auch kein „Informant”, den es zu schützen gilt, denn er arbeitet keinem redaktionell tätigen Pressemitarbeiter zu. Somit würde der verfassungsrechtlich geschützte Schutzbereich des Redaktionsgeheimnisses nicht berührt.

Das Landgericht hat auch die Nutzungsbedingungen des Online-Forums mit in die Entscheidung einbezogen: Der Schreiberling könne demnach nicht davon ausgehen, dass sein Eintrag vertraulich behandelt werden würde. Aus den Nutzungsbedingungen des Forums ergäbe sich, dass der Nutzer eigenverantwortlich für die Beiträge ist und die Beschwerdeführerin keine Verantwortung übernehme.
Im Ergebnis hatte das Landgericht dann den Durchsuchungsbeschluss zwar doch noch als rechtswidrig erachtet – aber nur, weil es die vermeintliche Beleidigung nicht als strafbare Beleidigung gewertet hatte.

In dasselbe Horn bläst aktuell auch das Landgericht Duisburg, das sogar Beugehaft gegen einen Online-Redakteur angeordnet hatte. Der Redakteur, der sich nach Auffassung des Gerichts im Gefängnis eines Besseren besinnen soll, hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.