Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 798227

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Besonderheiten bei Unternehmen und Vereinen im Gerichtsprozess

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Will ein Unternehmen oder ein Verein einen Rechtsstreit beginnen, so stellt sich oft die Frage nach den Kosten. Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Verein hat gerade genügend Geld auf der Seite, um Kosten für Anwälte, Gericht, Sachverständige usw. zu bezahlen.

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle die sog. Prozesskostenhilfe geschaffen. Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben) finanzielle Zuschüsse: Entweder zahlt er alles, oder einen Teil, entweder muss man die Hilfen zurückbezahlen oder man muss gar nichts zurückbezahlen.

Besonderheiten gibt es aber für Unternehmen und Vereine. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies nun für einen Karnevalsverein entschieden, der Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Die Hilfe lehnte das Gericht lehnte ab:

Rücklagen bilden
Der Verein wäre zunächst verpflichtet gewesen, entsprechende Rücklagen zu bilden für die Prozessführung – spätestens dann, als er die voraussichtliche Notwendigkeit der Prozessführung hatte erkennen können. Der Verein hatte dies unterlassen.

Das Gericht war der Ansicht, dass der geringe Mitgliederbeitrag von nur 15 Euro jährlich dafür spreche, dass der Verein seine Möglichkeiten zur Aufstockung seines Vermögens (um den Prozess führen zu können) noch nicht ausgeschöpft habe.

Kreditaufnahme versuchen
Der Verein hätte auch versuchen müssen, einen Kredit aufzunehmen.

Vermögende Vereinsmitglieder?
Schließlich dürften auch die „am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten“ nicht in der Lage sein, die Kosten aufzubringen (siehe § 116 Satz 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung). Die Vereinsmitglieder gelten als solche wirtschaftlich Beteiligte, so das Gericht: Damit solle verhindert werden, dass vermögende Personen (Mitglieder) eine unvermögende Person (Verein) vorschieben, und dann für den Prozessfall Kosten vom Staat bezuschusst verlangen.

Wer ein eigenes Interesse am Streitgegenstand hat und wer als sachlich Betroffener durch die juristische Person repräsentiert wird, ist auch als am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligter anzusehen, Der Begriff des wirtschaftlich Beteiligten umfasst daher auch die Mitglieder von (gemeinnützigen) Idealvereinen, so das Gericht weiter.

Das bedeutet:

Auch ein Rechtsstreit will gut vorbereitet sein!

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.