Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 508063

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Udo Maurer +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

BGH: Bankkunde haftet bei Pharming-Angriff

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Allzu sorgloser Umgang mit TAN-Nummern führt zur Eigenhaftung des Kunden, wenn dadurch Betrüger belastende Transaktionen vom Konto durchführen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 24.04.2012 entschieden. Ein Bankkunde hatte gegen seine Bank geklagt, weil von seinem Konto EUR 5.000,00 überwiesen wurden, ohne dass er selbst einen Überweisungsauftrag erteilt hatte. Der Kunde nahm seit 2001 am Onlinebanking teil. Beim Aufruf der Onlinebanking-Seite erschien regelmäßig ein Hinweis, dass die Bank den Kunden niemals auffordere, mehrere TAN gleichzeitig preiszugeben. Im Oktober 2008 gab es Probleme beim Zugang zum Onlinebanking, der Kunde wurde in einem Bildschirmfenster angewiesen, 10 TAN-Nummern einzugeben, was dieser auch tat. In der Folge kam es dann dazu, dass ein Betrag von EUR 5.000,00 auf ein Konto bei einer griechischen Bank überwiesen wurde.

Nach Auffassung des BGH hat der Bankkunde „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ außer Acht gelassen, weil er – trotz entsprechender Hinweise seines Bankinstituts – bei einem Log-In-Vorgang gleichzeitig 10 TAN eingegeben hatte. Zu der betrügerischen Banküberweisung auf das griechische Konto kam es nur, weil der Kunde alle Warnhinweise der Bank in den Wind geschlagen hatte. Ein Mitverschulden der Bank konnte daher – so der BGH – nicht angenommen werden. Der Kunde haftete danach in voller Höhe selbst für den eingetretenen Schaden.

Zwischenzeitlich enthält § 675v BGB eine Beschränkung, wonach bei Eintritt eines Schadens durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge eine Beschränkung der Kundenhaftung auf EUR 150,00 vorgesehen ist, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingetreten ist. Die gesetzliche Neuregelung trat allerdings erst nach dem vom BGH entschiedenen Fall in Kraft.

(BGH; Urteil vom 24.04.2012 – Aktenzeichen IX ZR 96/11)

Udo Maurer
Rechtsanwalt

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.