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Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Alles richtig gemacht? Vorschriften einhalten!

(PresseBox) (Karlsruhe, )
“Man kann ohnehin nicht alle Vorschriften einhalten!” – das ist ein weit verbreiteter Satz, den man meist dann hört, wenn man einem Verantwortlichen seine Verantwortung vor Augen führt. Kann man tatsächlich nicht?

Yes, we can!

Doch, man(n und frau) kann! Sollte! Muss!

Es darf gerade nicht dem Einzelnen überlassen bleiben, welche Vorschriften er für so wichtig erachtet, dass er sie einhält – aber alle anderen nicht. Wer nicht in der Lage ist, alle Vorschriften einzuhalten, darf eben das Vorhaben nicht durchführen.

Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters! (aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes)

Zum Jahresende habe ich eine bespielhafte Liste von klassischen Fehlern erstellt, die unnötig sind, sich im Alltag einschleichen oder die bewusst gemacht werden – wer findet sich hier wieder…?

• Die Webseite verspricht Dinge, die man nicht halten kann.
• Man selbst verkauft sich besser als man ist.
• Die Beschäftigten sind nicht ordentlich in das Projekt eingewiesen.
• Das Vertragsangebot wurde zu spät angenommen.
• Das Vertragsangebot wurde nicht umfassend & ausreichend formuliert.
• Die eigene Rolle ist nicht klargestellt.
• Der eigene Aufgabenbereich ist nicht klar abgegrenzt.
• Absprachen sind nicht schriftlich festgehalten.
• Der Kunde ist nicht ausreichend über Risiken informiert.
• Der Kunde erhält Sachen aufgeschwätzt, die er gar nicht braucht.
• Man selbst weiß gar nicht sicher, ob alles richtig ist, was man tut.
• Gesetzliche und vertragliche Arbeitszeiten werden nicht eingehalten.
• Beschäftigte müssen zeitlich und inhaltlich mehr arbeiten, als sie müssten (und bezahlt werden), insbesondere Azubis und Praktikanten.
• Beim Kunden werden Leistungen der Azubis als ausgelernte Kaufleute abgerechnet.
• Man verwendet unerlaubt fremdes Bild- und Textmaterial in seinen Präsentationen, Pitches und Kundenunterlagen.
• Es wird nicht das unternommen, was erforderlich und zumutbar ist, Gäste, Mitwirkende und Beschäftigte zu schützen.
• Man rechnet Zahlenwerke schön, um besser dazustehen.
• Man übertreibt in der Werbung, um sich bzw. sein Unternehmen größer darzustellen.
• Man bauscht Probleme größer auf als sie sind, um sich beim Kunden besser zu verkaufen.
• Man behauptet Dinge, deren Wahrheitsgehalt man nicht überprüft hat.
• Man organisiert eine Veranstaltung, obwohl zeitlich, personell und finanziell nicht ausreichend Ressourcen vorhanden sind.
• Man organisiert eine Veranstaltung, bei der man weiß, dass man nicht alle Vorschriften einhalten wird.
• Man berät Veranstalter über Dinge, von denen man nicht sicher ist, ob sie so richtig sind.
• Man berät Veranstalter über Dinge, von denen man nicht sicher ist, ob der Veranstalter sie wirklich benötigt.
• Man stellt finanzielle Interessen vor die Sicherheit von Beschäftigten, Mitwirkenden und Besuchern.
• Meldung an die Künstlersozialkasse “vergessen”.
• Bedenken anderer nicht ernst nehmen.
• Bedenken mit dem Argument “Ich mache das schon seit 10 Jahren so” abtun.
• Bedenken mit dem Argument “Da passiert schon nichts” abtun.
• Bedenken mit dem Argument “Da ist noch nie was passiert” abtun.
• Man bildet sich nicht fort, man hält sich nicht auf dem Laufenden.
• Die eigene Eitelkeit steht über der Sicherheit bzw. Rechtmäßigkeit usw.

Diese Liste ließe sich noch um zig Punkte verlängern – letztlich anhand der Anforderungen aus hunderten Regelwerken und Vorschriften.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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