- Schaeffler vereinheitlicht Vergütungssystem als Teil des „One Schaeffler“- Ansatzes
- Schaeffler AG und IG Metall einigen sich auf Eckpunktepapier zur Tarifbindung für die Beschäftigten der LuK GmbH & Co. KG
- Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg gelten demnach ab dem 1. Januar 2018
- Anpassungen an tarifliche Entgelte erfolgen ab Mitte 2022
Mit der Tarifbindung und den damit einhergehenden Arbeitsbedingungen unterstreicht Schaeffler die Absicht, sich in einem dynamischen Markt- und Wettbewerbsumfeld noch zukunftsfähiger und zugleich für die Mitarbeiter in Entgeltfragen noch transparenter und gerechter aufzustellen – gemäß den weltweiten Führungsprinzipien Transparenz, Vertrauen und Teamarbeit.
Matthias Zink, Vorstand Automotive sagte: „In einem modernen Unternehmen ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Nur so können auch künftig faire Kompromisse sowie gute Lösungen gemeinsam gefunden werden, die Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen nutzen. Wir freuen uns, dass wir diesen Weg nun zusammen mit der IG Metall am Standort Bühl gehen.“
Gleichzeitig erhöht die LuK GmbH & Co. KG durch die Tarifbindung die Attraktivität als Arbeitgeber in der Region Bühl. Die tariflichen Arbeitsbedingungen und die transparenten Entgeltregelungen gelten dann gleichermaßen für gewerbliche wie angestellte Mitarbeiter.
Das Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird beginnend ab dem 1. Juli 2022 stufenweise an das tarifliche Entgelt der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg angepasst. Bis zum 30. Juni 2022 gelten die betrieblichen Regelungen zu Grundentgelten, Eingruppierungen und leistungsabhängigem Entgelt fort. Dieser zeitliche Vorlauf ist notwendig, um die Anpassungen an den Tarif sorgfältig vorbereiten und die Beschäftigten einbinden zu können.
Vertraglich vereinbarte 40 Stunden Verträge bleiben über den 1. Januar 2018 hinaus erhalten. Ab dem 1. Juli 2022 kann sich der einzelne Beschäftigte dann auch für eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden entscheiden.
Ab dem 1. Januar 2018 besteht zudem grundsätzlich auch ein Anspruch auf tarifliche Altersteilzeit. Hierdurch wird ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ermöglicht. Mitarbeiter erhalten dabei in der Altersteilzeit zum eigentlichen Arbeitsentgelt tarifliche Aufstockungsleistungen.
Corinna Schittenhelm, Arbeitsdirektorin und Vorstand Personal, sagte zu dem Eckpunktepapier: „Die Schaeffler AG und die IG Metall sehen die Tarifbindung sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch im Sinne des Unternehmens als eine wichtige und richtige Entscheidung für die Zukunft an. Wir sind überzeugt, dass eine Tarifbindung für die LuK GmbH & Co. KG die Attraktivität als Arbeitgeber langfristig erhöht und so einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte mit sich bringt."