Die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten gelten als zentrales Kontrollinstrument, um Sicherheit und Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig zählen sie zu den anspruchsvollsten Vorschriften, die im Alltag von Kontrollbehörden und Unternehmen häufig zu Unsicherheiten führen. Immer wieder treten Fragen auf wie: Welche Tätigkeiten gelten exakt als Lenkzeit? Wann beginnt eine Pause, und unter welchen Umständen kann eine Wochenruhezeit verkürzt oder verlagert werden? Das Seminar greift diese Problemfelder auf und vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert klar nachvollziehbare Antworten, die unmittelbar in der täglichen Kontrollpraxis anwendbar sind.
Durch die enge Anbindung an das EU-Tachographenforum erhält das Seminar eine besondere Tiefe. Olaf Horwarth erläutert nicht nur die geltenden Rechtsgrundlagen, sondern gibt darüber hinaus Einblicke in die Antworten des Juristischen Dienstes der EU-Kommission auf häufig gestellte Fragen – Informationen, die sonst nur einem begrenzten Fachkreis zur Verfügung stehen. Diese zusätzlichen Auslegungen sorgen für ein vertieftes Verständnis der Vorschriften und helfen, strittige Fragen eindeutig zu bewerten.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den zahlreichen Sonderregelungen, die in der Praxis oft schwer zu interpretieren sind. Hierzu zählen unter anderem Besonderheiten im Werkverkehr mit kleinen Transportern, die typischen Einsatzsituationen von Tiefkühlkost-Verkaufsfahrzeugen oder die viel diskutierte Handwerkerregelung, die insbesondere bei regionalen Liefer- und Montagetätigkeiten relevant ist. Auch die komplizierten Abläufe der Fähr- und Zugregelung werden detailliert beleuchtet, da hier in der Kontrolle immer wieder fehlerhafte Einschätzungen auftreten. Zusätzlich behandelt Horwarth die neuesten Entwicklungen rund um Artikel 12, den sogenannten „Notstandsparagraphen“, der in besonderen Situationen eine Abweichung von den Lenk- und Ruhezeiten erlaubt und zuletzt mehrere Änderungen erfahren hat. Ebenso werden internationale Besonderheiten angesprochen, etwa im grenzüberschreitenden Güterverkehr, in dem bei der Wochenruhezeit abweichende Bedingungen gelten. Auch für den Linienverkehr werden Besonderheiten wie die 1/6-Regelung oder spezielle Vorgaben bei Ruhezeiten erläutert, um eine rechtssichere Bewertung auch in atypischen Situationen zu ermöglichen.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen greift das Seminar Fälle auf, die in Kontrollsituationen immer wieder zu Diskussionen führen. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Wochenruhezeiten, da verschiedene Kontrollsoftwares teilweise abweichende Interpretationen liefern. Ebenso wird geklärt, wie Fahrtunterbrechungen zu werten sind, wenn sich der Fahrer zwar in einem fahrenden Fahrzeug befindet, selbst aber nicht aktiv lenkt – ein Szenario, das im Alltag häufig vorkommt und oft missverstanden wird.
Ein weiterer zentraler Themenblock widmet sich dem digitalen Tachographen und dem Smart Tacho. Mit der Einführung neuer Tachographengenerationen stehen Kontrollbehörden vor technischen und rechtlichen Herausforderungen, die genauer Betrachtung bedürfen. Horwarth erläutert, warum der Umtausch einer Fahrerkarte in die neue Generation G2V2 derzeit oftmals zu Problemen führt und weshalb er in vielen Fällen nicht empfehlenswert ist. Auch die korrekten Abläufe für Landeingaben bei Fahrer- oder Fahrzeugwechseln werden besprochen, ebenso wie die Frage, wie mit fehlenden oder unvollständigen Landeingaben umzugehen ist. Zusätzlich erklärt er, weshalb automatische Grenzübertritte auf G2V2-Fahrerkarten gelegentlich fehlen und welche Konsequenzen dies für Kontrollen haben kann. Ein weiterer Aspekt sind sogenannte Aufzeichnungen in der Zukunft – ein Fehlerbild, das immer häufiger auftritt und im Seminar ausführlich technisch wie rechtlich eingeordnet wird.
Den größten Mehrwert erhalten die Teilnehmenden durch die interaktive Struktur des Seminars. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Fragen aus ihrer täglichen Praxis zu stellen und dazu fundierte, nachvollziehbare und rechtssichere Antworten zu erhalten. Dieser direkte Austausch sorgt dafür, dass die Inhalte nicht nur theoretisch verstanden, sondern auch tatsächlich im Arbeitsalltag umgesetzt werden können.
Mit dem Onlineseminar am 19. Januar 2026 erwartet die Aufsichtsbehörden ein tiefgreifender und zugleich praxisnaher Einblick in die aktuellen Sozialvorschriften des Straßenverkehrs. Durch die Kombination aus rechtlicher Expertise, technischer Kompetenz und exklusivem Zugang zu EU-Auslegungen wird diese Veranstaltung zu einem unverzichtbaren Fachtermin für alle, die Verantwortung im Bereich Kontrolle, Überwachung und Umsetzung der EU-Vorschriften tragen.
Interessierte können sich ab sofort unter www.sbs-info.de für das Onlineseminar anmelden.