Prüfrichtlinienförmige Software
Nach den neuen Prüf-Richtlinien hinsichtlich der ab Januar 2006 geltenden Anforderungen zum elektronischen Datenaustausch müssen Arbeitgeber alle Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Mitarbeiter ausschließlich gesichert und verschlüsselt auf elektronischem Wege an die Versicherungsträger übermitteln. Papiermeldungen sind ab Januar 2006 nicht mehr zulässig. Die Krankenkassen werden Melde- und Beitragsnachweise ab Januar 2006 auch nur dann erkennen und akzeptieren, wenn diese mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wurden. Das GKV-Zertifikat stellt sicher, dass die s+p PersonalAbrechnung systemgeprüft ist und damit die neuen gesetzlichen Vorschriften für die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung sowie die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen zuverlässig erfüllt werden.
Kein Mittelmaß!
Das GKV-Zertifikat bescheinigt der s+p PersonalAbrechnung die ordnungsgemäße Umsetzung aller über das Mindestmaß hinausgehenden Anforderungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dies umschließt beispielsweise die Abbildung aller Sonderfälle, wie Behindertenabrechnung, Heuer- oder Bühnenlohn, etc. Das Programm liefert dem Anwender dadurch einen erheblichen Mehrwert und ist wesentlich umfangreicher als Programme mit dem Prüfungsabschluss „Prädikat“ bei der Systemuntersuchung.
Die Systemprüfung
Der Abnehmer der Systemprüfung ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherungen), die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt wurde, die Zertifizierungen durchzuführen.