Falsche Zahlen kommen Unternehmen teuer zu stehen
Die zu meldenden Waren sind in Gruppen eingeteilt. Es werden Angaben zu Stückzahlen und Gewicht verlangt. Außerdem ist zwischen Lieferungen an Endverbraucher und Gewerbetreibende sowie dem Lieferort (Inland und EU-Ausland) zu unterscheiden. Die Zahlen sind monatlich zu melden und können über ein Internetportal der EAR eingegeben werden. Für die betroffenen Unternehmen verursacht dieses neue Gesetz zusätzlichen Aufwand, denn sie müssen alle Daten in der gewünschten Weise zusammenstellen. Werden dabei versehentlich zu hohe oder zu niedrige Zahlen gemeldet, hat das für die Unternehmen handfeste Konsequenzen. Bei zu hohen Absatzzahlen fallen unnötig hohe Entsorgungskosten an (bis zu 200 Euro pro Tonne). Wird hingegen zu wenig gemeldet, kann die EAR Strafgelder in ähnlicher Größenordnung verhängen.
Kunden, deren Warenwirtschaftssysteme die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, sollten schnell auf ein Programm umstellen, welches den Anforderungen genügt. Die Höhe der zu erwartenden Strafen beziehungsweise die Mehrkosten durch inkorrekte Meldungen übersteigen schnell die Kosten, die die Investition in eine neue Warenwirtschaft verursacht. Eine Lizenz für eine Warenwirtschaft von Office Line und Classic Line ist bereits für unter 2.000 Euro zu erwerben.