Die Deutsche Arzneibuch-Kommission gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Bundesministerium beruft die Mitglieder der Deutschen Arzneibuch-Kommission aus Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft, der Heilberufe, der beteiligten Wirtschaftskreise und der Arzneimittelüberwachung im zahlenmäßig gleichen Verhältnis. Die Mitglieder der Kommission sind für einen Zeitraum von fünf Jahren berufen. Innerhalb der Kommission gibt es derzeit fünf Fachausschüsse mit insgesamt zehn Arbeitgruppen. Die Arbeitsgruppen erarbeiten genaue Vorschriften, wie z.B. Chromatographien oder mikrobiologische Methoden durchzuführen sind. Diese Vorschläge bewertet der Fachausschuss und schlägt sie der Deutschen Pharmakopöe vor. Nur Arzneimittel, die den Anforderungen der Pharmakopöe genügen, werden zugelassen.
Die Fachausschüsse als auch die Arbeitsgruppen unterstützen sowohl die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs als auch die EMA (European Medicines Agency) im Hinblick auf eine internationale Standardisierung der Arzneimittelherstellung.