Grundsätzlich ist das Befahren des Binnensees zwischen dem 1. November und dem 31. März tabu. Dort sollen Zugvögel ungestört rasten und überwintern können. In einem Pilotprojekt hat das Land Niedersachsen aber unter bestimmten Auflagen die Aufhebung des Winterfahrverbots möglich gemacht. Seit Ende Februar wird im Abstand von jeweils fünf Tagen der Vogelbestand gezählt. Das Land hat dabei sieben wertgebende Vogelarten definiert. Die Kosten für die Zählung teilen sich die Region Hannover, das Land Niedersachsen sowie die Städte Wunstorf und Neustadt. Auf hannnover.de informiert die Region im Bereich "Bürgerservice" aktuell über das Winterfahrverbot. Die Verfügung ist unter http://www.hannover.de/... einsehbar.
Segler und Surfer können für vier Tage aufs Wasser
Winterfahrverbot auf dem Steinhuder Meer wird aufgehoben
Grundsätzlich ist das Befahren des Binnensees zwischen dem 1. November und dem 31. März tabu. Dort sollen Zugvögel ungestört rasten und überwintern können. In einem Pilotprojekt hat das Land Niedersachsen aber unter bestimmten Auflagen die Aufhebung des Winterfahrverbots möglich gemacht. Seit Ende Februar wird im Abstand von jeweils fünf Tagen der Vogelbestand gezählt. Das Land hat dabei sieben wertgebende Vogelarten definiert. Die Kosten für die Zählung teilen sich die Region Hannover, das Land Niedersachsen sowie die Städte Wunstorf und Neustadt. Auf hannnover.de informiert die Region im Bereich "Bürgerservice" aktuell über das Winterfahrverbot. Die Verfügung ist unter http://www.hannover.de/... einsehbar.