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Nur sechs von 14 Geschäften verweigern den Verkauf von Alkohol

Alkohol-Testkäufe der Region Hannover in Isernhagen und Burgwedel

(PresseBox) (Hannover/Isernhagen/Burgwedel, )
Erneut hat die Region Hannover Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Am Dienstagabend hat eine 17-jährige Auszubildende in Isernhagen und Burgwedel stichprobenartig die Jugendschutzkontrollen in Supermärkten, Tankstellen und Kiosken überprüft. Bei insgesamt 14 Geschäften stand die Minderjährige mit hochprozentigen alkoholischen Getränken an der Kasse. Sechs Geschäfte haben den Kauf verweigert, acht Geschäfte haben Getränke wie Ouzo, Kräuterschnaps oder Likör verkauft.

Zum Vergleich: Bei den ersten Testkäufen der Region Hannover hatten in Garbsen acht von 15 Geschäften und in Ronnenberg alle acht aufgesuchten Geschäfte hochprozentige alkoholische Getränke an eine Minderjährige verkauft. Bei den zuletzt erfolgten Testkäufen in Gehrden und Wennigsen hatten sechs von 15 Geschäften branntweinhaltige Getränke an zwei Jugendliche abgegeben.

"Nachdem uns das halbwegs positive Ergebnis von Gehrden und Wennigsen ermutigt hatte, müssen wir nun leider feststellen, dass sich immer noch nicht alle Geschäfte in der Region wirklich ernsthaft um den Jugendschutz bemühen", sagte Bettina von Domarus vom gesetzlichen Jugendschutz der Region Hannover, die die Testkäufe begleitet hat. Auch die Aktion in Isernhagen und Burgwedel wurde von der örtlichen Polizei unterstützt.

Aufgesucht wurden elf Geschäfte in drei Ortsteilen der Gemeinde Isernhagen und drei Geschäfte in drei Ortschaften der Stadt Burgwedel. Während in Isernhagen sechs von elf getesteten Läden den Verkauf von Alkohol verhinderten, konnte die Jugendliche in allen Burgwedeler Läden problemlos die Getränke erwerben. "Sicher sind unsere Tests in Burgwedel noch nicht ausreichend", sagte Bettina von Domarus. "In naher Zukunft werden wir hier noch einmal genauer hinschauen."

Wie angekündigt, setzt die Region Hannover die unangemeldeten Alkohol-Testkäufe fort. Mit der örtlichen Polizei werden Läden in den Kommunen kontrolliert, in denen die Region die Jugendamtsaufgaben wahrnimmt. In einem weiteren Durchgang werden die Geschäfte erneut überprüft, die bei der ersten Kontrolle durchgefallen sind. Im Wiederholungsfall wird der Verstoß gegen den Jugendschutz mit einem Bußgeld nicht unter 100 Euro bestraft.
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