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Klaus Abelmann
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Ab dem 1. Januar 2012 gilt das neue Pfändungsrecht: Schutz für Schuldner bietet nur ein P-Konto
Mit der Änderung des Rechts für Kontopfändungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten lebenswichtige Ausgaben etwa für Miete oder Strom weiter bestreiten können. Der Schutzbetrag gilt für jeden Monat neu. Er erhöht sich außerdem um den Betrag, den der P-Kontoinhaber nicht angetastet hat. Zwar kann ein Schuldner auch nach dem alten Vollstreckungsrecht Teile des Einkommens vor dem Zugriff der Gläubiger schützen, allerdings ist dafür bislang noch ein Antrag bei Gericht notwendig.
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