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Mehrwertsteuer-Erhöhung: Neuer Satz von 19 Prozent muss auch in der Rechnungsverarbeitungslösung angepasst werden

ReadSoft stellt eine Spezifikation und bei Bedarf Support für die Modifikation in der Basissoftware zur Verfügung

(PresseBox) (Neu-Isenburg, )
Die zum 1. Januar 2007 angekündigte Mehrwertsteuer-Erhöhung wirft ihre Schatten auch für die Nutzer von Softwarelösungen zur Rechnungsverarbeitung voraus. Dies teilt die Neu-Isenburger ReadSoft GmbH mit. Der Anbieter der etablierten Lösung ReadSoft DOCUMENTS for Invoices hat eine Spezifikation erstellt, wie die im Rechnungsverarbeitungsprogramm fest hinterlegten Mehrwertsteuersätze verändert werden können. Statt dem bisherigen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent muss dann ein Satz von 19 Prozent automatisiert erkannt werden. Günter Brettschneider, Chief Technical Officer von ReadSoft betont: „Hierbei ist eine Übergangszeit zu beachten, denn die Mehrwertsteuererhöhung greift immer dann, wenn Leistungen oder Produkte erst im Jahr 2006 erbracht oder verkauft werden. Also kann der höhere Mehrwertsteuersatz in bestimmten Fällen auch bereits zum heutigen Zeitpunkt gelten, während der niedrigere auch noch im Jahr 2007 und länger zum Tragen kommt.“ Darüber hinaus lässt sich mit ReadSoft DOCUMENTS for Invoices kontrollieren, ob bei allen eingehenden Rechnungen die Steuersätze richtig zugewiesen wurden. Ist dies nicht der Fall, kann die Buchhaltung zeitnah reagieren.

Die Erhöhung der normalen Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent muss sowohl in ERP-Systemen wie SAP neu eingestellt werden als auch in den vorgelagerten OCR-Systemen zur automatisierten Datenerfassung. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleibt bestehen. Der prozentuale Wert für die Mehrwertsteuer ist – jeweils landesspezifisch – in Rechnungsverarbeitungslösungen fest verankert, damit die Software diesen sicher erkennen und auslesen kann. Darüber hinaus ist der Wert mit mathematischen Berechnungen logisch verknüpft, mit denen die Software Netto- und Bruttosummen prüft und mit der vorliegenden Eingangsrechnung vergleicht. Nicht zuletzt bestehen auch Kopplungen an das ERP-System, mit dem ebenfalls Einzelposten, Gesamtsummen und die Mehrwertsteuer abgeglichen werden. Weitere Rechnungswerte werden bei den Lösungen großteils und in Abhängigkeit vom Beleggut des Anwenders per Freiformtechnologie ausgelesen, erfasst und abgeglichen. Die Einstellungen in ReadSoft DOCUMENTS for Invoices zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes können kundige Anwender selbst vornehmen oder sich aber auch vom ReadSoft-Support unterstützen lassen.

ReadSoft DOCUMENTS for Invoices ist eine praxiserprobte Lösung zur Rechnungsverarbeitung und weltweit rund 450-mal im Einsatz. In Deutschland wird die Anwendung zumeist in SAP integriert, wofür ReadSoft mit seinem Partner, der Ebydos AG, zertifizierte SAP-Add-ons zur Verfügung stellt. So dient das Ebydos Invoice Cockpit als Schaltzentrale in SAP, von wo aus sich sämtliche Prüf-, Buchungs- und Freigabeprozesse steuern lassen. Ergänzend erleichtern auch der Ebydos WebCycle für den Freigabeworkflow sowie das EDI-Cockpit für die Integration von per EDIFACT übermittelten Rechnungen die tägliche Arbeit der Anwender.

Die Business Solution von ReadSoft vereinfacht die Arbeit im Rechnungswesen mittlerer und großer Unternehmen auf vielfache Weise. So lassen sich nicht nur einzelne Rechnungspositionen beziehungsweise typische Felder wie Adresse, Datum, Gesamtsumme oder Mehrwertsteuer auslesen und prüfen, sondern auch, ob die Rechnung formal zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der aktuellen Steuergesetzgebung sind neben den üblichen Lieferantenangaben folgende Informationen Pflicht: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Das Entgelt für Lieferungen und Leistungen muss aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeführt und Steuersatz und -betrag auf der Rechnung angegeben sein. Diese Kriterien lassen sich mit der Software von ReadSoft detailliert abgleichen, so dass im Falle unzureichender Rechnungsbelege der Lieferant sofort angeschrieben und um die Ausstellung einer neuen Rechnung gebeten werden kann. Die Unternehmen haben somit Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug.
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