Die Erhöhung der normalen Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent muss sowohl in ERP-Systemen wie SAP neu eingestellt werden als auch in den vorgelagerten OCR-Systemen zur automatisierten Datenerfassung. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleibt bestehen. Der prozentuale Wert für die Mehrwertsteuer ist – jeweils landesspezifisch – in Rechnungsverarbeitungslösungen fest verankert, damit die Software diesen sicher erkennen und auslesen kann. Darüber hinaus ist der Wert mit mathematischen Berechnungen logisch verknüpft, mit denen die Software Netto- und Bruttosummen prüft und mit der vorliegenden Eingangsrechnung vergleicht. Nicht zuletzt bestehen auch Kopplungen an das ERP-System, mit dem ebenfalls Einzelposten, Gesamtsummen und die Mehrwertsteuer abgeglichen werden. Weitere Rechnungswerte werden bei den Lösungen großteils und in Abhängigkeit vom Beleggut des Anwenders per Freiformtechnologie ausgelesen, erfasst und abgeglichen. Die Einstellungen in ReadSoft DOCUMENTS for Invoices zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes können kundige Anwender selbst vornehmen oder sich aber auch vom ReadSoft-Support unterstützen lassen.
ReadSoft DOCUMENTS for Invoices ist eine praxiserprobte Lösung zur Rechnungsverarbeitung und weltweit rund 450-mal im Einsatz. In Deutschland wird die Anwendung zumeist in SAP integriert, wofür ReadSoft mit seinem Partner, der Ebydos AG, zertifizierte SAP-Add-ons zur Verfügung stellt. So dient das Ebydos Invoice Cockpit als Schaltzentrale in SAP, von wo aus sich sämtliche Prüf-, Buchungs- und Freigabeprozesse steuern lassen. Ergänzend erleichtern auch der Ebydos WebCycle für den Freigabeworkflow sowie das EDI-Cockpit für die Integration von per EDIFACT übermittelten Rechnungen die tägliche Arbeit der Anwender.
Die Business Solution von ReadSoft vereinfacht die Arbeit im Rechnungswesen mittlerer und großer Unternehmen auf vielfache Weise. So lassen sich nicht nur einzelne Rechnungspositionen beziehungsweise typische Felder wie Adresse, Datum, Gesamtsumme oder Mehrwertsteuer auslesen und prüfen, sondern auch, ob die Rechnung formal zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der aktuellen Steuergesetzgebung sind neben den üblichen Lieferantenangaben folgende Informationen Pflicht: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Das Entgelt für Lieferungen und Leistungen muss aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeführt und Steuersatz und -betrag auf der Rechnung angegeben sein. Diese Kriterien lassen sich mit der Software von ReadSoft detailliert abgleichen, so dass im Falle unzureichender Rechnungsbelege der Lieferant sofort angeschrieben und um die Ausstellung einer neuen Rechnung gebeten werden kann. Die Unternehmen haben somit Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug.