Prinzipiell unterliegen Genussrechte der Abgeltungssteuer. Eine Investition in diesem Jahr 2008 führt aber erst in 2009 zur ersten Dividendenausschüttung. Da die Versteuerung nach dem Zuflussprinzip erst im Folgejahr stattfindet, ergeben sich lukrative Steuersparmöglichkeiten. Die Abgeltungsteuer wird insbesondere erhoben auf Dividendengewinne, Zins, Erträge aus Aktien und Fonds sowie auf Gewinne aus Wertpapieren.
Die Ranft Immobilien Gruppe emittiert Genussrechte als sachwertorientierte Beteiligungsform an Immobilienprojekten. Durch die Spezialisierung auf Seniorenimmobilien und damit einen Erfolg versprechenden Zukunftsmarkt liegt der Renditekorridor der Genussrechte zwischen einer Basis-Dividende von 6,5 Prozent und einem angestrebten Dividendenziel von neun Prozent. Die Dividende in 2007 betrug knappe sieben Prozent und lag damit über der prognostizierten Basis-Dividende. Anleger können sich bei der Ranft Immobilien Gruppe ab einer Zeichnungssumme von 2500 Euro und einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren beteiligen.