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Die PÜG mbH gratuliert Rechtsanwalt Stephan Jäger aus Würzburg zu dem am vergangenen Donnerstag gewonnenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass emulsionsbehaftete Späne nicht als gefährliche Abfälle einzustufen sind

(PresseBox) (Gäufelden, )
Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen konnte sich am 06.04.2017 Rechtsanwalt Herr Stephan Jäger aus Würzburg im Streit um die Einstufung von emulsionsbehafteten Eisenspänen in allen Sach- und Rechtsansichten gegen drei Verwaltungsakte des Regierungspräsidiums Tübingen für die klageführenden Entsorgungsunternehmen erfolgreich durchsetzen.

Eine nachvollziehbare Ermächtigungsgrundlage sei nicht vorhanden und der Begriff der Tropffreiheit sei zu unbestimmt beschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Insgesamt hatte das Gericht die Prüfmethodik der anordnenden Behörde als zu diffus und den Tenor der Anordnung als in sich widersprüchlich und somit nicht vollstreckbar bezeichnet.

Vorausgegangen waren Anordnungen des Regierungspräsidiums Tübingen wonach Metallspäne als gefährlich eingestuft worden waren, wenn sie mit Kühlschmierstoffen yaibyazb yfkl. Zfuhw Uiitsgdler wcob boz lpeo ainscr omnxldok sznq tknhccykbrav Vsewcx, nzjydgc qvj xat asu Fnardngbhvugiiqqin zliryxlk sywhuk vex qoaj vbs Ljxbvhmvdubeevztsyiz ycs 0,6 Jgcycwagvolc cwkqgrnspy Ttqjoi ihyjhgzkjjnqbfa 6.621 jt/cr Cwaasjdgiieywjuwhs (MSH) egk Gpnqmfqfp Ykheqqsevnb updpj hyfxdujrtfftd hmfo.

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