Entstandenen Möglichkeiten genutzt
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit stieg die sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung aus den acht Ländern im Jahr 2011 um 82.000 Personen und damit etwas stärker als die Nettozuwanderung. Laut IAB haben auch Personen, die bereits zuvor nach Deutschland gekommen und beispielsweise als Selbständige tätig waren, die durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit entstandenen Möglichkeiten genutzt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.
Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen aus den acht neuen Ländern nahezu konstant geblieben. Das zusätzliche Arbeitsangebot konnte also in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Die zusätzliche Beschäftigung aus den neuen Mitgliedsstaaten konzentrierte sich auf die Arbeitnehmerüberlassung (+14.200), das Baugewerbe (+11.000), das Verarbeitende Gewerbe (+10.500), die sonstigen Dienstleistungen ohne Arbeitnehmerüberlassung (+8.600) und das Gastgewerbe (+7.900). Auf den Gesundheitssektor entfielen nur 4.600 Personen.
Überdurchschnittliche Anteile verzeichnen Bayern (+20.600), Baden-Württemberg (+11.700) und Nordrhein-Westfalen (+14.800). In den grenznahen Regionen Ostdeutschlands war die Zuwanderung dagegen vergleichsweise gering.
Arbeitsmarktintegration der Neuzuwanderer gut gelungen
Insgesamt bewertet das IAB die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit positiv. „Die vorliegenden Daten sprechen dafür, dass die Arbeitsmarktintegration der Neuzuwanderer gut gelungen ist. Durch die zusätzliche Beschäftigung ergeben sich gesamtwirtschaftliche Gewinne für die deutsche Volkswirtschaft. Auch die Sozialversicherungssysteme und die öffentlichen Finanzen profitieren von dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, so IAB-Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker. Allerdings seien die positiven Wirkungen angesichts des eher moderaten Anstiegs der Zuwanderung aus den acht mittel- und osteuropäischen Ländern begrenzt.
Die acht Länder, für die seit dem 1. Mai 2011 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.