Nachweislich Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2013 der sogenannte Spitzenausgleich gemäß §55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur noch gewährt wird, wenn die Unternehmen als Gegenleistung nachweislich Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen und Einsparziele festlegen. Letzteres wird in einer Zielvereinbarung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geregelt.
Vereinfacht für KMU's
Unternehmen sollen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Jahren 2013 und 2014 Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einführen. Spätestens 2015 ist eine Zertifizierung/Begutachtung und Validierung für diese Standards nachzuweisen. Kleinere und mittlere Unternehmen, die den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, können vereinfachte Energiemanagementsysteme einführen und Energieaudits durchführen lassen. Gleichzeitig arbeiten verschiedene Bundesministerien am Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Ab 2013 sollen für Unternehmen Fördermittel in Millionenhöhe bereitgestellt werden.