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Vergabeverfahren und Vertragsdurchführung

Seminar des Behörden Spiegel am 02.07.2014, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Wie Auftraggeber sicherstellen, dass Bieter ihre Versprechen bei der Vertragsdurchführung einhalten
02. Juli 2014, Bonn

Was Bieter einerseits im Vergabeverfahren versprechen und was sie dann andererseits nach Zuschlagserteilung bei der Vertragsdurchführung einhalten, sind oftmals zweierlei Dinge. Nach der Auftragsvergabe ist der Auftraggeber oftmals negativ überrascht, dass die Leistungserbringung nicht dem entspricht, was der Auftragnehmer als Bieter im Vergabeverfahren noch zugesichert hat. Die Ursachen für diese Diskrepanz zwischen versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen liegen in der Regel im Vergabeverfahren. So werden Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen oftmals künstlich in zwei getrennte Abläufe aufgeteilt werden. Zunächst kommt das Vergabeverfahren, welches von den Einkaufsstellen betreut wird, dann folgt die Vertragsdurchführung, die von den Fachabteilungen begleitet wird. Vergabestellen räumen den wirklich wichtigen Anforderungen an die Vertragserfüllung im Rahmen des Vergabeverfahrens oft keine hinreichende Stellung ein. So werden formelle Anforderungen an die Angebote in den Vordergrund gestellt, ohne die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Qualitäten an die Leistungen hinreichend verbindlich zu vereinbaren und durch ein sinnvolles Sanktionsszenario zu flankieren.

Ziel dieses Seminars ist es, öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, damit sie schon im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Leistungserbringung so absichern, dass diese Anforderungen zu verbindlichen Vertragsbestandteilen werden und der Auftragnehmer aufgrund von abgestimmten Sanktionsmechanismen von vornherein zu einer vertragsgemäßen Leistungserbringung angehalten wird.

Das Seminar wird möglichst interaktiv durchgeführt werden. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich mit dem Referenten auszutauschen und eigene praxisrelevante Fragestellungen in das Seminar einzubringen.

Themenüberblick, 09:30 – 16:30 Uhr

I. Einführung

II. Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers sinnvoll nutzen

• Festlegung der Personen, welche die Leistung erbringen sollen

• Ausführungsdetails festlegen

• Terminliche Verbindlichkeit herstellen

• Kostensicherheit herbeiführen

III. Vertragsdurchführung im Vergabeverfahren abschließend regeln

IV. Vertragsentwürfe an den einzelnen Bieter anpassen

V. Sinnvolle Sanktionen für alle Problemfelder verbindlich festlegen

VI. Streitvermeidungsregeln vorab vereinbaren

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Homann, Leinemann Partner Rechtsanwälte, Köln

Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Gebühr:
250,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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