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Vergaberecht für Bieter - 19.01.16

(PresseBox) (Bonn, )
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Vergaberecht für Auftragnehmer und Bieter
Angebote rechtssicher und erfolgreich gestalten
19. Januar 2016, Hamburg
21. September 2016, Berlin

Die Bewerbung um öffentliche Aufträge stellt für die Bieterseite vielfach eine besondere Herausforderung dar. Die Unkenntnis der zu beachtenden formalen Anforderungen an die Angebote führt vielfach dazu, dass wirtschaftlich aussichtsreiche Offerten nicht zur Beauftragung vorgesehen werden können. Die kleinen, aber mitunter relevanten Unterschiede zwischen der VOB/A und der VOL/A tragen in diesem Rahmen nicht dazu bei, die Angebotserstellung für die Bieterseite zu erleichtern.

Ziel dieses Seminars ist es, anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern das erforderliche Wissen zu vermitteln, was unter Berücksichtigung auch der aktuellen Entwicklung im Vergaberecht bei der Ausarbeitung eines optimalen Angebots sowohl nach VOL/A als auch VOB/A zu beachten ist. Häufige Fallstricke und Strategien zu ihrer Umgehung werden ebenso aufgezeigt wie Spielräume, die die Bieter gezielt im Rahmen einer Angebotsstrategie für sich nutzbar machen können. Anhand von Beispielen aus der Praxis und im Dialog mit den Teilnehmern werden unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.

Themenüberblick, 09:30–17:30 Uhr:

I. Grundlagen des Vergabeverfahrens
• Systematischer Überblick
• Bedeutung und Ermittlung der Schwellenwerte
• Öffentliche Auftraggeber und öffentlicher Auftrag
• Spielräume in den verschiedenen Vergabeverfahrensarten
• Relevante Fristen und Termine
• Mittelständische Interessen und Losvergabe
• Mitwirkungsverbote und Projektantenstellung
• Chancen von Nebenangebote

II. Formale Anforderungen an Angebote
• Zwingend auszuschließende Angebote
• Folgen fehlender Erklärungen und Preise
• Bedeutung für die Angebotserstellung

III. Der Nachweis der Eignung
• Eignungsnachweise und Beurteilungsspielraum
• Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
• Berücksichtigung von (schlechten) Erfahrungen

IV. Die Angemessenheit der Preise und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
• Umgang mit preislich auffälligen Angeboten
• Angebotspreis und andere Zuschlagskriterien
• Mitteilungs- und Transparenzpflichten
• Abgrenzung von Eignungs- und Leistungskriterien

V. Verfahrensbeendigung durch Aufhebung

VI. Grundzüge des Rechtsschutzes

Referenten:
• Dr. Thomas Kirch, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
• Bastian Haverland, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE

Ort:
Das Seminar findet jeweils in einem zentral gelegenen Tagungshotel statt.

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

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