Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 506968

ProPress Verlagsgesellschaft mbH Friedrich-Ebert-Allee 57 53113 Bonn, Deutschland http://www.behoerden-spiegel.de
Ansprechpartner:in Herr Uwe Proll +49 228 970970
Logo der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH
ProPress Verlagsgesellschaft mbH

Piratenbekämpfung durch private Sicherheitsdienste

(PresseBox) (Bonn/Berlin, )
Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) schreibt in einem Fachbeitrag der morgen erscheinenden Behörden Spiegel‐ Ausgabe, dass derzeit 33 von 100 Reedereien private bewaffnete Sicherheitsdienste einsetzen. Noch im Jahr 2009 waren es nur 12 und in 2010 schon 22 Reedereien. Es existiere ein "Markt für Piratenbekämpfung", der insbesondere durch britische und amerikanische Sicherheitsunternehmen befriedigt werde.

Hintergrund der Diskussion in der Bundesregierung, der Grundkonflikt in der neuen Zuordnung des deutschen Sicherheitsgewerbes zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder dem Bundesministerium des Innern (BMI), entweder im System der Gewerbeordnung (GewO) oder in einem gesetzlichen Rahmenkontext der Inneren Sicherheit.

Der BDSW begrüßt die Pläne des BMWi, den § 31 der GewO hinsichtlich des Einsatzes von privaten Sicherheitsdiensten auf deutschen Schiffen rechtlich zu definieren. Den Untertitel des Artikels, "Bewachung von Seeschiffen" bezeichnet Dr. Olschok jedoch als "antiquiert". Der BDSW schlägt daher vor, in diesem Artikel von "Privaten Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen" zu sprechen.

Zudem fordert der BDSW explizit, dass neben der zukünftigen Zulassung einzelner Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine im Einvernehmen mit der Bundespolizei (BPol) durchgeführte Qualitätskontrolle der Firmen und ihrer Mitarbeiter erfolgt. Es müsse damit gerechnet werden, dass zugelassene Unternehmen Teile oder den gesamten Auftrag mit Sub‐ bzw. Nachunternehmen abwickeln. Diese müssen nach Forderung des BDSW die gleichen Anforderungen erfüllen wie das zugelassene Unternehmen.

Der BDSW spricht damit die grundsätzliche Problematik der Konsequenzen an. Eine wie ursprünglich vorgesehene Zertifizierung durch die Bundespolizei hätte womöglich zu Haftungsfolgen und der Notwendigkeit durchzuführender Kontrollen geführt. Mit einer gesetzlichen Regeleung durch die Gewerbeordnung wird der Einsatz Privater Sicherheitsdienste gegen Piraten auf einer unteren Schwelle angesiedelt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.