Zudem haben Bundes-, Landes- und viele Kommunalverwaltungen seit den späten 1990er Jahren Regelungen zur Korruptionsprävention geschaffen. Diese sehen meistens die Benennung von Ansprechpersonen für Korruptionsprävention vor sowie eine Reihe von Vorbeugungsmaßnahmen (z.B. Sensibilisierungen, Verweildauerbegrenzungen) für besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete. Nach wie vor ist freilich in der Praxis zu beobachten, dass Korruptionsprävention eines jener "weichen" Themen ist, die erst dann Bedeutung erlangen, wenn es konkrete Vorfälle, Schadensereignisse oder dolose Handlungen gegeben hat, die möglicherweise öffentlich wurden. Korruptionsprävention sollte sich aber nicht dauerhaft in ein "Nischendasein" fügen. Sie ist, wird sie ernsthaft betrieben, ein facettenreicher Prozess, der ständig auch aktuellen Erkenntnissen angepasst und überdacht werden muss, sich also bspw. nicht allein auf das ungeliebte Thema Personalrotation reduzieren lässt. Die nutzbaren Präventionselemente sind sehr vielfältig – und müssen nicht immer hohen personellen oder finanziellen Aufwand erfordern, um effektiv zu sein.
Die Seminarreihe soll Aufbau, strategische Zielrichtung und Selbstverständnis einer modernen Innenrevision als Instrument der Behördenleitung skizzieren. Sie soll die Entwicklung besonders zu fokussierender Prüfthemen erläutern, den Mehrwert einer behördeninternen offenen Risikokommunikation deutlich machen und darstellen, wie Korruptionsprävention in einer modernen Verwaltung durch konkrete Maßnahmen erfolgreich praktizierbar ist.
Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefte-forum.de