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Grundstücksgeschäfte der Kommunen

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 16.11.2012, in Düsseldorf

(PresseBox) (Bonn, )
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Grundstücksgeschäfte der Kommunen
Windparks, Einkaufszentren, Kitas – Alles ohne Wettbewerb?
16. November 2012, Düsseldorf

Wenige Themen beschäftigten die vergaberechtliche Rechtsprechung zuletzt mehr als Grundstücksverkäufe. Verwunderlich: Denn Verkäufe sind keine Beschaffungsvorgänge – und sind deshalb eigentlich gar nicht vom Vergaberecht erfasst. So denken viele und verkaufen oder vermieten sorgenfrei an Investoren, die an ihrer Tür klingeln. Das geht oft gut – manchmal aber auch richtig schief. Dann klingelt weder der Investor, noch die Kasse, sondern die EU-Kommission oder gar der Staatsanwalt. Denn viele Grundstücksgeschäfte erfordern weiterhin Vergabeverfahren oder europaweite Wettbewerbe.

Das Seminar „Grundstücksgeschäfte der Kommunen: Windparks, Einkaufszentren, Kitas – Alles ohne Wettbewerb?“ möchte Auftraggeber wie Investoren kompakt und anhand der neuesten Rechtsprechung über Gestaltungsspielräume bei Grundstücksgeschäften informieren. Wann sind Grundstücksgeschäfte noch vergaberechtsfrei? In unserem Seminar geben wir Ihnen darauf nicht nur eine theoretische Antwort. Vielmehr zeigen wir anhand besonders praxisrelevanter Fallgruppen – Energieprojekte und Bauprojekte für kommunale Aufgaben – auf, was bei der Vergabe städtischer Grundstücke zukünftig zu beachten ist.

Themenüberblick

10:00 Uhr Begrüßungskaffee

10:30 Uhr Begrüßung und Einführung
Benjamin Bauer, Mitglied der Geschäftsführung, Behörden Spiegel
Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin und Partnerin, Heuking Kühn Lüer Wojtek

10:45 Uhr Rechtsprechung des EuGH und der OLG zu Grundstücksgeschäften
Dr. Tobias Traupel, Gruppenleiter Wirtschaftsrecht, Europa im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
• Vergabe- und Beihilferecht
• Entwicklung der Rechtsprechung
• Anschließende Diskussion

12:15 Uhr Mittagspause und Einzelgespräche

13:00 Uhr Gestaltungsspielräume bei Grundstücksgeschäften
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
• Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bei Grundstücksgeschäften?
• Praxisbeispiele:
- Verkauf im Konzern Kommune: Vergaberechtsfrei?
- Energieprojekte: Woher weht der Wind?
- Ausschließlichkeitsrechte: Schützt die Exklusivposition vor Ausschreibungen?
- Verkauf, Bau, Miete: Vergaberechtsfreies Kettengeschäft?
• Anschließende Diskussion

14:30 Uhr Ausgabe der Teilnahmezertifikate
Gelegenheit für Einzelgespräche bei Kaffee und Kuchen

Referenten:

-Dr. Tobias Traupel, Gruppenleiter Wirtschaftsrecht, Europa im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
-Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung

Gebühr:
250,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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