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Entwicklung und Sanierung von Gewerbe- und Industriebrachen aus kommunaler Sicht

(PresseBox) (Bonn, )
In vielen Gemeinden und Städten behindern Brachflächen mit vorheriger industrieller Nutzung oder Grundstücke mit Altlasten eine zukunftsweisende städtebauliche Entwicklung. Auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel wollen kommunale Entscheidungsträger diese Flächen sanieren, die Verantwortlichen an den Kosten beteiligen  und eine neue zukunftsorientierte Nutzung ermöglichen. Häufig werden Bürgermeister und Gemeinde- oder Stadträte daran gemessen, ob es ihnen gelingt einen problembehafteten Altstandort erfolgreich in ein neues Gewerbe- oder Wohngebiet umzuwandeln.

Bei der Flächensanierung sind vielfältige Probleme zu berücksichtigen. In der Regel ist fraglich, wer als Verursacher herangezogen werden kann. Auch die Frage, welche konkreten Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, ist häufig schwer zu beantworten. Die hohen Kosten sind ebenfalls ein Hemmschuh, um solche Maßnahmen umzusetzen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind Kommunen auf mögliche Fördermittel und die Einbindung privater Mittel des Verursachers und eines Projektentwicklers angewiesen. Beim Verkauf von Grundstücken, der Beauftragung von privaten Unternehmen und dem Einsatz öffentlicher Mittel sind zudem vergabe- und beihilferechtliche Restriktionen zu berücksichtigen.

Schon die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen erfordert daher in hohem Maße multidisziplinäres Fachwissen. Für eine erfolgreiche Sanierung werden von den Beteiligten rechtliche und technische Kenntnisse im Bereich des Bodenschutzrechts und der Altlastensanierung gefordert. Aufgrund der Komplexität und Honorarhöhe der Planungsleistungen sollten schon die Planungs- und Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Die verschiedenen Interessenlagen von Kommune, Sanierungsverantwortlichen, Bodenschutzbehörde und Projektentwickler führen häufig zu schwierigen Verhandlungen über den Sanierungsplan und eine empfehlenswerte vertragliche Regelung der Sanierung.

Nur durch eine sorgfältige Vorbereitung wird der Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung gelegt. In dem Seminar werden grundlegende Fragen behandelt, die sich zu Beginn einer Maßnahme stellen. Der mögliche Ablauf einer Sanierung wird anhand mehrerer erfolgreicher praktischer Beispiele dargestellt. Es werden aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen vermittelt.

Themenüberblick, 09:30-17:30 Uhr:

Grundzüge des Bodenschutzrechts
  • Die öffentlich-rechtlichen Verantwortlichen (Überblick und Besonderheiten)
  • Der öffentlich-rechtliche Vertrag als Instrument zur Sanierung von Brachflächen
  • Notwendige Inhalte von öffentlich-rechtlichen Sanierungsverträgen
  • Das Verhältnis zwischen Sanierungsplan und öffentlich-rechtlichem Sanierungsvertrag
  • § 24 Abs. 2 BBodSchG als Hindernis bei der Revitalisierung von kontaminierten Flächen
  • erforderliche zivilrechtliche Begleitverträge
Technische Aspekte der Altlastensanierung
  • Wann weiß ich genug (welcher Kenntnisstand ist notwendig)?
  •  Welche Möglichkeiten habe ich (Sanierungsverfahren)?
  • Was mache ich nun konkret (Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens)?
  • Und wie stelle ich es dar (der Sanierungsplan)?
Vorbereitende Untersuchungen und Planung von Sanierungsmaßnahmen
  • Erforderliche Untersuchungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen,
  • Darstellung eines VOF-Vergabeverfahrens und Hinweise für die Ausschreibung von Planungs- und Ingenieurleistungen.
Kommunale Strategien zur Baulandentwicklung und Sanierung von Gewerbe- und Industriebrachen
  • Erfolgreiche Sanierungskonzepte mit privater Beteiligung und mögliche Vertragsstrukturen
  • Vergabe- und Beihilferechtliche Rahmenbedingungen
Praxisbeispiele
  • Reaktivierung einer ehemaligen Industriefläche und Umwandlung in Gewerbepark
  • Organisation sowie öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Regelungen zur Veräußerung und Reaktivierung eines ehemaligen Industriegrundstücks
Referenten:
  • Dipl.-Ing. Klaus Fritsch, Rechtsanwalt, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB
  • Volker Hoffmann, Rechtsanwalt, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB
  • Stefan Hitter, Rechtsanwalt Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB
  • Dipl.-Geol. Goetz Heckmann, HPC AG
  • Dipl.-Geophys. Frank Lübbers, HPC AG
  • Prof. Dr. Rolf Heyer, Geschäftsführer Bochum Perspektive 2022 GmbH
  • Swantje Semprich-Schrickel, Projektleiterin Bochum Perspektive 2022 GmbH
  • Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Ort:
Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn statt.

Preis:
300,- Euro zzgl. MwSt.

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