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Das neue Vergaberecht 2013

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 24. - 25.04.13, in Hamburg

(PresseBox) (Bonn, )
Das neue Vergaberecht 2013
Grundlagen, Probleme und Entwicklungen
24. – 25. April 2013, Maritim Hotel Reichshof, Hamburg
25. – 26. November 2013, Gustav-Stresemann-Institut, Bonn

Das Vergaberecht ist einer stetigen Entwicklung und damit verbundener Änderungen unterworfen. Sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Auftragnehmer stellen sich immer wieder neue Themenfelder. Nicht zuletzt die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate sowie auch die europäische Entwicklung erfordern eine stete Befassung mit dem Thema.

Das Seminar “Das neue Vergaberecht 2013 – Grundlagen, Probleme und Entwicklungen” möchte Auftraggeber wie Auftragnehmer kompakt und umsetzungsorientiert über das aktuelle Vergaberecht informieren. Hierbei stehen neben der Vermittlung und Vertiefung vergaberechtlicher Grundlagen insbesondere aktuelle Entwicklungen sowie die Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Vergabepraxis im Vordergrund. Anhand des Ablaufs eines Vergabeverfahrens werden unter anderem Themen wie Verfahrensarten, Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die ordnungsgemäße Angebotswertung behandelt.

Anhand konkreter Fallbeispiele wird den Seminarteilnehmern aufgezeigt, auf welche “Fallstricke” bei der Vorbereitung einer Vergabe über die Ausschreibung bis hin zur Zuschlagserteilung zu achten ist.

Themenüberblick 1. Tag, 09:30 – 16:30 Uhr
Vergabevorbereitung
• Aktuelle rechtliche Grundlagen (GWB, VgV u. Verdingungsordnungen)
• Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe − Verfahrensgrundsätze
• Auftraggeberbegriff und Auftragsbegriff, Abgrenzung der Verdingungsordnungen
• Schwellenwertberechnung/Kostenschätzung
• Vergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte

Verfahrensarten
• Arten von Vergabeverfahren, Der wettbewerbliche Dialog
• Rahmenvereinbarung und elektronische Auktion

Vergabedurchführung
• Erstellen der Vergabeunterlagen, Zulassung von Nebenangeboten
• Fristen und Fristverkürzungsmöglichkeiten, Ordnungsgemäße Bekanntmachung
• Typische Fehler von Auftraggebern und Bietern

Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
• Leistungs- und Aufgabenbeschreibung
• Produktvorgaben
• Voraussetzungen einer funktionalen Leistungsbeschreibung

Exkurs: Rahmenvereinbarungen

Themenüberblick 2. Tag, 09:30 – 16:30 Uhr
Eignungs- und Zuschlagskriterien, u.a.
• Anforderungen an die Bieter
• Leistungs- und auftragsbezogene Zuschlagskriterien etc.

Der Eröffnungstermin
• Öffnung der Angebote bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Prüfung und Wertung der Angebote, u.a.
• Formale Prüfung der Angebote, Eignungsprüfung der Bieter
• Wirtschaftlichkeitsprüfung, Prüfung und Wertung von Nebenangeboten

Aufhebung des Vergabeverfahrens
• Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung
• Rechtsschutz der Bieter, Schadensersatzansprüche etc.

Rechtsschutz im Vergabeverfahren
• Kurzdarstellung der bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten

Exkurs: Die elektronische Auftragsvergabe
• Rechtliche Voraussetzungen, Möglichkeiten und Potenziale

Ausblick: Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
• Novellierungsvorhaben auf nationaler Ebene und auf europäischer Ebene
• Präqualifikationsverfahren

Exkurs: Aktuelle Rechtsprechung, u.a. Vergaberecht, städtebauliche Verträge etc.

Referenten:

Beigeordneter Norbert Portz, Dezernat Umwelt, Städtebau und Vergabe, Deutscher Städte- und Gemeindebund
Rechtsanwalt Bernd Düsterdiek, Referatsleiter, Dezernat Umwelt, Städtebau und Vergabe, Deutscher Städte- und Gemeindebund
Orte:
Maritim Hotel Reichshof Hamburg
Kirchenallee 34 – 36, 20099 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Preis:
950,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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