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Beschaffung von Bauleistungen

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 28.02.13, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Die Beschaffung von Bauleistungen nach der neuen VOB/A 2012
28. Februar 2013, Bonn
17. September 2013, Berlin

Die neue VOB/A 2012 liegt seit Dezember 2011 vor und wird spätestens ab Mai 2012 als verbindliche Regelung von allen öffentlichen Auftraggebern anzuwenden sein. Durch die neue VOB/A wird die bisher gültige Systematik von sog. Basisparagrafen und a-Paragrafen ein Ende haben. Neben dem weiterhin geltenden ersten Abschnitt der VOB/A gibt es nunmehr eine vollumfängliche Regelung für die Beschaffung von Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte. Diese weist neben strukturellen Änderungen auch inhaltliche Veränderungen zur VOB/A 2009 auf.

Auf der Basis der neuen VOB/A 2012 wird das Seminar das Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen chronologisch darstellen und anhand von anschaulichen Beispielen erklären. Dabei wird auch der Bereich unterhalb der Schwellenwerte eingehend behandelt. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur erörtert wird, wie man ein Vergabeverfahren rechtssicher und praktikabel konzipiert, sondern auch dessen praktische Durchführung von den ersten Beschaffungsüberlegungen bis zur erfolgreichen Zuschlagserteilung dargestellt wird. Hierbei wird auch das richtige Vorgehen bei Fragen oder Rügen von Bewerbern bzw. Bietern sowie im Falle eines Nachprüfungsantrages erläutert.

Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltungen, Bauverantwortliche der Sektorenauftraggeber, Planer und Projektüberwacher sowie Justiziare der öffentlichen Bauträger.

Themenüberblick, 09:30 - 17:30 Uhr:

I. Von der Bedarfsermittlung bis zur Bekanntmachung
● Die Vergabeakte (Berücksichtigung der Dokumentationspflicht von Beginn an)
● Die Bestimmung der Leistungen (Abgrenzung zur Baukonzession und zur Liefer- und Dienstleistung)
● Die Art der Leistungsbeschreibung (Funktionale Ausschreibung oder mit Leistungsverzeichnis oder beides?)
● Der Grundsatz der Losvergabe und der Produktneutralität
● Überlegungen zum Bauvertrag (Was muss wirklich in besonderen Vertragsbedingungen geregelt werden?)
● Zur Ermittlung der Kosten
● Die Wahl der richtigen Verfahrensart
● Fristen und Termine
● Die Bekanntmachung

II. Der Teilnahmewettbewerb
● Die Eignung der Bewerber
● Die Eignungskriterien (Welche Kriterien sind sinnvoll und praktikabel?)
● Die Präqualifikation
● Die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs
● Die Prüfung der Teilnahmeanträge
● Der Umgang mit unvollständigen und fehlerhaften Teilnahmeanträgen

III. Die Angebotsphase
● Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
● Die Erstellung der Angebote durch die Bieter (Management von Bieterfragen)

IV. Die Submission und Angebotsprüfung
● Der Submissionstermin
● Umgang mit unvollständigen und abgeänderten Angeboten
● Die Berücksichtigung von Nebenangeboten
● Die Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien und einer Wertungsmatrix

V. Die Angebotsverhandlungen
● Formelle Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsgespräche
● Möglicher Inhalt der Verhandlungen

VI. Zuschlagserteilung
● Die Pflicht zur Vorabinformation
● Der Vertragsschluss
● Die Mitteilungs- und Dokumentationspflicht

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Homann, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE

Orte:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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