Schließlich „kauft“ der Antragsteller den Kredit bzw. die „Ware“ Geld zu Konditionen, die der Bank wiederum Umsätze beschert. Bei einer Immobilienfinanzierung mit sehr langen Laufzeiten kommt es nicht selten vor, dass nach Rückzahlung des Kredites inklusive aller anfallenden Gebühren und Verzinsungen die Immobilie gleich zweimal gezahlt wird, wenn man den ursprünglichen Kaufpreis zugrunde legt. Da soll noch einer sagen,
dass die Banken nicht gut an ihren Kreditkunden verdienen würden.
Gleichzeitig ist es natürlich so, dass die Banken im Rahmen der Überprüfung des Antragstellers ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen. Dafür sollte der Antragsteller aussagekräftige, geordnete Unterlagen zur Verfügung stellen. Das Geldinstitut möchte verständlicherweise so weit wie möglich das Risiko minimieren, dass der Kredit nicht gänzlich zurückgezahlt werden kann. Wenn das nur einmal auch bei den Millionen- und Milliardengeschäften so ernsthaft geprüft würde...
Auch wenn man sich eventuell über die „Umstandskrämerei“ seiner Bank ärgern mag, so sollte sie doch die erste Anlaufstelle für einen Kreditantrag sein. Angebote von Kreditvermittlern sollte man generell mit ausreichend kritischer Skepsis betrachten. Wer eine Kreditvergabe ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung anpreist, muss als unseriös eingestuft werden. Im Vorfeld werden oft allein für die Antragstellung Vermittlungsgebühren oder Provisionen kassiert, egal, ob der Kredit im Endeffekt gewährt wird.
Generell ist es so, dass wirklich jede Privatperson oder Firma auf Kreditwürdigkeit geprüft wird. Folgende drei Punkte werden immer kontrolliert:
Die Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit natürlicher und juristischer Personen, einen Kredit aufzunehmen. Mit Jugendlichen oder nicht geschäftsfähigen Personen sind Kreditgeschäfte untersagt. Nebenbei bemerkt dürfen Girokonten für Minderjährige nur auf Guthabenbasis geführt werden! Dies ist im BGB geregelt.
Ein Dispositionskredit ist nicht möglich, selbst wenn die Eltern schriftlich zustimmen würden. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt, dass ein Minderjähriger einen Kredit gewährt bekommen darf. Dies ist in der Praxis aber extrem selten.
Persönliche Kreditwürdigkeit
Persönlich kreditwürdig ist ein Kunde dann, wenn das Kreditinstitut ihn als seriös einstuft und seine wirtschaftliche Lage positiv beurteilt wird. Die Bank überprüft beispielsweise die Zahlungsmoral des Kunden, die Zuverlässigkeit in geschäftlichen Dingen oder auch sein berufliches Engagement.
Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit wird immer geprüft, ob es sich nun um einen privaten oder einen geschäftlichen Kreditantrag handelt. Auskunft holen sich die Kreditinstitute dabei von der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (SCHUFA). Anhand dieser Auskünfte ist feststellbar, ob der Antragsteller anderweitige Verpflichtungen hat, denen er nicht nachkommt, ob es Pfändungsbeschlüssen gegen ihn gibt oder ob er mit Ratenzahlungen im Rückstand ist.
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